Qualitätswettbewerb statt Rationierung durch Kostenziele

Ohne Gegenprojekt des Parlaments wird Bundesrat Bersets zweites Sparpaket den im KVG verankerten regulierten Wettbewerb zerstören und massiven Schaden anrichten.

, 22. November 2021 um 11:14
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  • felix schneuwly
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Nach der Zulassungssteuerungs- und Qualitätsvorlage greift Bundesrat Berset nun trotz vernichtender Niederlage in der Vernehmlassung mit seiner dritten planwirtschaftlichen Idee der Kostenziele den regulierten Wettbewerb - einer der Grundpfeiler des Krankenversicherungsgesetzes - frontal an. Wenn das Parlament jetzt wieder Kompromisse macht, wird der Schaden massiv sein. Warum die als Kostenziele getarnten kantonalen Globalbudgets die medizinische Versorgung gefährden, ist hinlänglich bekannt. Ich möchte dem verunsicherten bürgerlichen Lager ein paar Ideen als Gegenprojekt zu Bersets Staatsmedizin skizzieren und mit dem Appell ergänzen, sich nicht schon wieder von der vereinigten Linken auseinanderdividieren zu lassen.

Qualitätswettbewerb statt Kostenröhrenblick

Mit der Qualitätsvorlage werden ausser bürokratischen kaum Fortschritte erzielt werden, denn es wird nicht sauber zwischen den Zuständigkeiten von Bund und Kantonen unterschieden. Wenn die Kantone ihre gesundheitspolizeiliche Verantwortung nicht wahrnehmen, nützen all die millionenteuren Qualitätsprojekte und –programme kaum etwas, die nun von der Eidgenössischen Qualitätskommission (EQK) bewilligt und begleitet werden sollen. Im Gegenteil: Die Kantonsärztinnen werden noch weniger konsequent Kollegen aus dem Verkehr ziehen, die ihre Patienten gefährden oder über den Tisch ziehen, weil sich doch jetzt die EQK um die Qualität kümmert. Auch die Qualitätsstrategie und die 21 Vierjahresziele, die das Bundesamt für Gesundheit (BAG) im Sommer in die Vernehmlassung geschickt und vernichtende Kritik dafür erhalten hat, verheissen nichts Gutes, denn unser Gesundheitsminister pflegt Vernehmlassungsresultate, die ihm nicht passen, zu ignorieren. Das kann er sich nur erlauben, weil der Gesamtbundesrat und das Parlament sich nicht dagegen wehren.
Dabei ist es für das Parlament ganz einfach: Die Kantone müssen medizinisches Fachpersonal und Institutionen, die ihre Patienten gefährden, aus dem Verkehr ziehen und die Öffentlichkeit informieren. Das BAG muss gemäss KVG dafür sorgen, dass die von den Kantonen zugelassenen medizinischen Fachpersonen und Institutionen, welche zu Lasten der obligatorischen Krankenversicherung abrechnen, die Qualität ihrer Leistungen transparent und für Laien verständlich ausweisen, damit Patienten medizinische Fachpersonen und Institutionen nicht im Blindflug auswählen müssen. Medizinische Fachpersonen und Institutionen, die minimale Qualitätsstandards nicht einhalten und Patienten gefährden, bekommen vom Kanton keine Bewilligung oder verlieren die Bewilligung. Und die von den Kantonen zugelassenen medizinischen Fachpersonen und Institutionen, welche die Qualität ihrer Leistungen nicht transparent ausweisen, verlieren ihr Privileg, zu Lasten der Krankenkassen abzurechnen und sich im Qualitätswettbewerb stetig zu verbessern.

WZW statt überflüssige und schädliche Medizin

Seit 1996 verlangt das KVG von den Krankenkassen, dass sie nur wirksame, zweckmässige und wirtschaftliche (WZW) bzw. weder überflüssige noch schädliche Medizin vergüten. Vollzogen wird dieser Grundsatz kaum. Entscheidend für die richtige Anwendung der WZW-Kriterien ist das Abstellen auf Indikations- und Outcomequalität, die sich am jeweiligen wissenschaftlichen State of the Art orientiert. Bei der Verhandlung von Tarifen und bei der Festlegung von Preisen sowie bei der Überprüfung von erbrachten Leistungen ist sicherzustellen, dass Versicherer und Leistungserbringer einheitliche WZW-Standards definieren und anwenden. Diese Standards - vergleichbar mit den SIA-Normen in der Baubranche – werden von den Akteuren gemeinsam festgelegt, garantieren ein faires Preis-/Leistungsverhältnis, schaffen Transparenz und Abgrenzbarkeit zu Leistungen im Zusatzversicherungsbereich, reduzieren Bürokratie.

Einheitliche Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen (EFAS)

Die einheitliche Finanzierung aller ambulanten und stationären Pflichtleistungen gemäss KVG (EFAS) ist eine zentrale Voraussetzung, damit medizinische Leistungen so erbracht werden, wie es im Interesse der Patienten am besten ist und dem WZW-Prinzip entsprechen. Es gibt keinen vernünftigen Grund, dass Bundesrat Berset und die Kantone EFAS weiter auf die lange Bank schieben. EFAS muss im akutmedizinischen Bereich rasch umgesetzt werden. Das berechtigte Anliegen der Kantone, auch die Langzeitpflege einzubeziehen, kann dann aufgenommen werden, wenn die erforderlichen Daten vorliegen. Wie die individuellen Prämienverbilligungen müssen auch die steuerfinanzierten Anteile der Kantone an die medizinischen Leistungen direkt an die Versicherer gehen, welche für die Durchführung der Grundversicherung zuständig sind und vom BAG beaufsichtigt werden.

Schluss mit den schädlichen Rollenkonflikten der Kantone

Die Zuständigkeiten von Bund und Kantonen sind insbesondere mit der Zulassungs- und Qualitätsvorlage im KVG durcheinander geraten und müssen endlich entflochten und geklärt werden, denn sie schaden den Steuer- und Prämienzahlern sowie den Patienten. Warum Bundesrat Berset diesen Vorschlag der Expertengruppe weder ins erste noch ins zweite Sparpaket integriert hat, ist schlicht unverständlich. Governance bedeutet: Der Bund ist für den Vollzug des KVG auf der Basis des regulierten Wettbewerbs zuständig. Die Kantone konzentrieren sich auf ihre gesundheitspolizeilichen Aufgaben, insbesondere die Patienten- und Versorgungssicherheit. Hierfür ist keine umfassende Planwirtschaft notwendig. Damit die Kantone ihre Rollenkonflikte im Interesse der Steuer- und Prämienzahler sowie der Patienten entschärfen, erbringen sie selbst keine medizinischen Leistungen und beteiligen sich auch nicht wirtschaftlich an Leistungserbringern.

Transparenz, Vertragsfreiheit und Kartellrecht im Zusatzversicherungsbereich

Wenn das Parlament nicht eingreift, wird die übereifrige Finma dem Zusatzversicherungsmarkt mehr schaden als nützen. Die Rechnung werden Steuerzahler und Grundversicherte zahlen, weil die Spitäler ihre Defizite in den allgemeinen Abteilungen und im ambulanten Bereich nicht mehr mit Gewinnen aus den halbprivaten und privaten Abteilungen decken können. Auch die Absicht einiger Krankenversicherer, im Zusatzversicherungsgeschäft das Kartellrecht auszuhebeln, ist kurzsichtig und wird ihnen im nächsten Einheitskassenabstimmungskampf um die Ohren fliegen. Zusatzversicherungsleistungen müssen zwischen Versicherern, Spitälern und Belegärzten nach dem Prinzip des privaten Vertragsrechts sowie des Kartellrechts verhandelt werden.
Spitäler und Belegärzte schaffen Preistransparenz für ihre nicht durch die OKP gedeckten Mehrleistungen. Nur wer Preistransparenz schaffen muss, muss auch die entsprechenden Leistungen definieren. Die Versicherer schaffen Transparenz hinsichtlich des Versicherungsversprechens und deklarieren klar, welche Leistungen und welche Leistungserbringer durch ein Produkt abgedeckt sind.
Die Überregulierung des privaten Krankenzusatzversicherungsbereichs muss durch ein Marktmacht-Gleichgewicht der Versicherten, Versicherer, Spitäler und Belegärzte verhindert werden. Neben Markttransparenz ist eine beschränkte Freizügigkeit der Versicherten die entscheidende Voraussetzung dafür.
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