Patienten mit Behinderung fühlen sich in der Arztpraxis oft übergangen
Die Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderungen gilt in der Schweiz als unbefriedigend. Mit gezielten Massnahmen will die Behindertenorganisation VBMB die Situation nun verbessern.
, 7. März 2022 um 13:04Für die Organisation besteht dringender Handlungsbedarf
Gründung von Lehrstühlen als Beispiel
Artikel teilen
Loading
Comment
2 x pro Woche
Gesundheitswesen: Italien will Steuer für Grenzgänger
Italiens Regierungschefin Giorgia Meloni will Grenzgänger in der Gesundheitsbranche besteuern, um dem Pflegenotstand im eigenen Land zu begegnen.
Welche Fachärztinnen am ehesten erneut Medizin studieren würden
Immer weniger Ärztinnen würden sich für die Medizin als Beruf entscheiden. Allerdings gibt es Unterschiede zwischen den Fachrichtungen, so eine neue Studie aus den USA.
Spital Einsiedeln: Geburtsabteilung öffnet erst nächstes Jahr wieder
Die Geburtenabteilung des Ameos Spitals Einsiedeln bleibt geschlossen. Grund ist Personalmangel.
Kanton finanziert Virtual Reality am Kantonsspital Graubünden
Der Kanton Graubünden investiert über 1,8 Millionen Franken in die virtuelle Ausbildung von medizinischem Fachpersonal.
«Friendly Work Space» – diese Spitäler tragen neu das Label
Die Gesundheitsförderung Schweiz zeichnet Unternehmen aus, die besonders gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen schaffen.
Nach abruptem Abgang: Die Psychiatrie St. Gallen hat wieder eine Direktorin
Steffi Weidt wird im April 2024 Direktorin 'Medizin und Psychologie' der Psychiatrie St. Gallen.
Vom gleichen Autor
Studie zeigt geringen Einfluss von Wettbewerb auf chirurgische Ergebnisse
Neue Studie aus den USA wirft Fragen auf: Wettbewerb allein garantiert keine besseren Operationsergebnisse.
Warum Medizinstudierende im Studium ihre Empathie verlieren
Im Laufe eines Studiums nimmt offenbar das Einfühlungsvermögen von angehenden Ärztinnen und Ärzten ab. Dies zeigt eine neue Studie.
Berner Arzt hat Aufklärungspflicht doch nicht verletzt
Im Fall einer Nasen-OP mit Komplikationen verneint das Bundesgericht eine Pflichtverletzung eines Berner HNO-Arztes. Die Vorinstanzen haben noch anders entschieden.