Was der oberste Gesundheitsdirektor über ein Kostenziel denkt

Der Präsident der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) hat Vorbehalte gegen Kostenziele im Gesundheitswesen.

, 30. Juni 2020 um 06:03
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Lukas Engelberger (PD)
Das Thema Gesundheitskosten prägt nach wie vor die gesundheitspolitische Diskussion. Für das laufende Jahr hat der Bundesrat ein weiteres Paket mit Kostendämpfungsmassnahmen angekündigt. Mit «Zielvorgaben» sollen die Kosten in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung eingedämmt werden. In einem Beitrag in der Fachzeitschrift «Die Volkswirtschaft» äussert sich nun auch der oberste Gesundheitsdirektor der Schweiz zu diesem Thema. 
Eine solche «Handbremse» für die Kantone im Fall von ungerechtfertigten Kostensteigerungen sei «grundsätzlich wünschenswert», schreibt Lukas Engelberger.

Zielvorgaben werden vor den Daten festgelegt

Der konkrete Vollzug scheine aber schwierig, so der Vorsteher des Gesundheitsdepartements Basel-Stadt. «Dies unter anderem mit Blick auf die Erwartung, dass die Kantone Zielvorgaben festlegen, bevor die dafür notwendigen Daten genügend detailliert, transparent und zeitnah vorliegen.» 
Zudem wären insbesondere ressourcenschwache Kantone bei der Umsetzung auf externe Unterstützung angewiesen, wie der Präsident der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) weiter schreibt.

Diskussion kommt wieder in die heisse Phase

Das Thema Kostenziel treibt die Schweizer Gesundheitsbranche schon seit längerer Zeit immer wieder um. Für die einen ist es eine wirksame Massnahme gegen nicht notwendige und unbegründbare Behandlungen. Für die anderen eine unlösbare Planungsaufgabe, die zu Wartezeiten und zu einer «Zwei-Klassen-Medizin» führe.
Entscheidende und noch offene Fragen in der Diskussion um Kostenvorgaben sind zum Beispiel: Wer verfügt über die Kompetenz zur Festlegung der Kostenziele? Oder welche Grössen sind an die Zielvorgaben gebunden? 
Die Ärzteschaft etwa wehrt sich gegen Kostenziele, vor allem komplementär mit Globalbudget-ähnlichen Vorgaben. Denn bei Überschreiten des Kostendachs oder der Mengenbegrenzung wäre es denkbar, dass Ärzte oder Spitäler Leistungen zurückzahlen oder mit degressiven Tarifen rechnen müssten. 
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