Nun gibt es «Cirs» auch für ambulante Leistungserbringer

Künftig können auch Organisationen im ambulanten Sektor des Gesundheitswesens unerwünschte Ereignisse anonymisiert melden. Das Fehlermeldesystem dient zur Qualitätssicherung.

, 12. Juli 2022 um 06:28
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Neu steht in der Schweiz auch den ambulanten Leistungserbringern ein Fehlermeldesystem zur Verfügung. Sogenannte Critical Incident Reporting Systeme  – kurz «Cirs» – dienen dazu, unerwünschte Ereignissen anonymisiert zu melden. Spitäler oder viele Ärztenetzwerke greifen bereits häufig auf solche Programme zurück. Für Verbände in Gesundheitsbereichen, die selbständig abrechnen, stellen solche Fehlermeldesysteme allerdings eine zusätzliche administrative und finanzielle Belastung dar.

Fallsichtung, Triage und Fallübermittlung

Mit «Cirs ambulant» steht nun erstmals eine Lösung für ein Bericht- und Lernsystem zur Verfügung, welche alle ambulanten Verbände in der Schweiz ab sofort nutzen können. Die Verbände können sich mit einem Abonnementsvertrag anschliessen, wie die Stiftung Patientensicherheit Schweiz mitteilt.   
Die Organisation Patientensicherheit betreibt seit Jahren das Critical Incident Reporting & Reacting Network (Cirrnet), das es den angeschlossenen stationären Gesundheitsorganisationen ermöglicht, Fehlermeldungen aus ihrem lokalen Critical Incident Reporting System anonymisiert einzuspeisen.

Neue Qualitätsanforderungen  

Die Leistungen der Stiftung Patientensicherheit im Rahmen des Projekts «Cirs ambulant» umfassen die Fallsichtung, Triage und die Fallübermittlung an das Cirrnet. Dadurch ergebe sich unter anderem die Möglichkeit zur Erfassung von Schnittstellen-Problemen zwischen den Versorgungssektoren, heisst es. 
«Wir haben erkannt, dass wir eine Möglichkeit für Verbände schaffen müssen, ihren Mitgliedern durch Teilnahme an Cirs ambulant die neuen Qualitätsanforderungen der revidierten Krankenversicherungsverordnung zu erfüllen», sagt Helmut Paula, Leiter Cirrnet von Patientensicherheit Schweiz.

Anschluss als Zulassungsbedingung

Stationäre und neu auch ambulante Leistungserbringer in der Schweiz müssen seit diesem Jahr zur Qualitätssicherung Fehlermeldungen systematisch sammeln und aufarbeiten. 
Gemäss revidierter Verordnung der Krankenversicherung sind für ambulante Leistungserbringer des Gesundheitswesens ein internes Berichts- und Lernsystem und der Anschluss an ein gesamtschweizerisch einheitliches Netzwerk zur Meldung von unerwünschten Ereignissen als neue Zulassungsbedingungen definiert. 
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