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Keine Kostendeckung: gilt auch bei Notfällen
Verweigert ein Krankenversicherer die Kostendeckung, so gilt das auch bei Notfällen. Zumindest im Tarifstreit zwischen Concordia und Hirslanden.
, 22. Juli 2022 um 05:00Gilt auch für Notfälle
Was Concordia dazu meint
Die Spitäler haben eine Aufklärungspflicht
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