Kantone streiten vor Gericht um Angebote

Der Rehamarkt wir immer umkämpfter. Das Bundesverwaltungsgericht pfeift den Kanton Zürich zurück.

, 2. August 2019 um 08:05
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Wenn Kliniken auf Reha- statt Akutbetten setzen, erhalten sie dafür meist Lob von Experten. Die neuen Angebote rechnen sich, auch wird damit in der Regel eine Nachfrage bedient und nicht die akutsomatische Mengenausweitung befeuert. Doch der Trend lässt auch den Rehamarkt teilweise überhitzen. 
So ist rund um den Kanton Zürich ein Streit entstanden, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet. Der Kanton Zürich kann bisher nur rund 30 Prozent des Bedarfs an Reha-Behandlungen für die eigene Bevölkerung innerkantonal abdecken. Im Bereich der Neuro-Reha lassen sich die Zürcherinnen und Zürcher deshalb etwa im Kanton St.Gallen oder im Thurgau behandeln.

Kantone trafen sich vor Gericht

Doch nun bauten und bauen Kliniken im Kanton Zürich Reha-Angebote auf oder aus. Wohnortnahe Behandlungen werden begrüsst. Doch die Neuerung bringen auch Spannungen mit sich. So ging der Kanton Thurgau etwa juristisch gegen eine neue Neuro-Reha der Firma Rehaclinic am Standort des Spital Limmattal vor. Mit Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht entzog die vom Kanton Zürich bereits erteilte Betriebsbewilligung wieder. Die richterliche Begründung: Der Bedarf sei nicht überkantonal abgeklärt worden.
Nun wird aus der geplanten Neuro-Reha eine Reha für Unfallversicherte. Für diese braucht es keinen Leistungsauftrag des Kantons. Am kommenden Montag soll das Angebot gemäss dem Tagi eröffnt werden. Damit erhält die nur wenige Kilometer entfernt gelegene Reha-Klinik Bellikon einen neuen Mitbewerber. Der Konkurrenzkampf bei den Rehakliniken geht also unvermindert weiter. 
Im Tagi-Artikel äussert sich Reha-Schweiz-Präsident Willy Oggier kritisch zum neuen Angebot. Gleichwohl erkennt er im Reha-Bereich eine steigende Nachfrage - dies aber im ambulanten Bereich.
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