Diese Eingriffe dürfen Spitäler nächstes Jahr nur noch ambulant durchführen

Mehrere Kantone erweitern per 1. Januar 2022 die Liste der ambulanten Eingriffe. Der Vorreiterkanton Luzern ergänzt «ambulant vor stationär» um vier weitere Operationen.

, 25. November 2021 um 12:55
image
  • ambulant vor stationär
  • spital
Listen mit Eingriffen, die nur noch ambulant statt stationär (Avos) durchzuführen sind, sollen unnötige stationäre Behandlungen vermeiden. Das Ziel ist es aber auch, die Anzahl der kostengünstigeren ambulanten Behandlungen zu steigern. 
Um die stationären Operationen hin zu ambulanten Eingriffen zu verlagern, erweitern die Kantone ihre Avos-Listen jährlich. Inzwischen gibt es mehrere unterschiedliche Listen (siehe Tabelle). Auch der Bund führt eine Liste mit sechs Gruppen von OPs, die nur noch bei ambulanter Durchführung vergütet werden. 
image
Screenshot GDK (Stand 1. Januar 2021)
Für das nächste Jahr sind erneut Änderungen geplant. Der Kanton Luzern, der im Avos-Bereich als Vorreiter gilt, schreibt per Anfang Jahr 2022 vor, folgende zusätzliche Eingriffe nur noch ambulant durchzuführen:
  • Operation einer Umbilikalhernie (Nabelbruch)
  • Operative Behandlung von Analfisteln
  • Operative Behandlung des Morbus Dupuytren
  • Arthroskopische Knorpelglättung im Knie

Liste mit Basel-Stadt erweitert

Die diesjährige Listenerweiterung haben die Luzerner zusammen mit dem Kanton Basel-Stadt erarbeitet und gilt im Kanton Luzern per 1. Januar 2022. Auch andere Kantone wollen die erweiterte Liste mit den Eingriffen per Anfang 2022 einführen. 
Die Avos-Liste soll auch künftig weiter ergänzt werden. Luzern hat das Projekt «Avos – ambulant vor stationär» im Jahr 2017 als erster Kanton eingeführt. Die Kantone vergüten keine Operationen mehr, die auf der Liste stehen und im stationären Rahmen durchgeführt werden. Ausnahmen sind medizinisch indizierte stationäre Behandlungen.  
Artikel teilen

Loading

Comment

2 x pro Woche
Abonnieren Sie unseren Newsletter.

oder

Mehr zum Thema

image

Hirnschlag erst spät behandelt – Spital nicht schuldig

Ein Genfer Spital hat bei einer Notfall-Patientin erst nach 12 Stunden einen Hirnschlag diagnostiziert. Trotzdem ist es keinen Schadenersatz schuldig.

image

Klinik Pyramide am See zügelt in die Privatklinik Bethanien

Die beiden Zürcher Kliniken von Swiss Medical Network spannen ab Oktober zusammen.

image

«Mit einem so hohen Verlust haben wir nicht gerechnet»

Das sagt Bernhard Pulver, Verwaltungsratspräsident der Insel Gruppe, zum 69-Millionen-Defizit im ersten Halbjahr.

image

Spital STS: Neuer CEO kommt vom Inselspital

David Roten tritt seine neue Funktion im Januar 2025 an.

image

Spital Affoltern: Arzt weg, Zentrum geschlossen

Das Schmerzzentrum des Spitals Affoltern muss schliessen - weil ihm der einzige Belegarzt, Michael Heesen, abhanden gekommen ist.

image

Das Spital Thusis soll leben – der Kanton soll zahlen

Die Trägergemeinden und die Leitung der Stiftung Gesundheit Mittelbünden wollen das bestehende Versorgungsangebot retten.

Vom gleichen Autor

image

Arzthaftung: Bundesgericht weist Millionenklage einer Patientin ab

Bei einer Patientin traten nach einer Darmspiegelung unerwartet schwere Komplikationen auf. Das Bundesgericht stellt nun klar: Die Ärztin aus dem Kanton Aargau kann sich auf die «hypothetische Einwilligung» der Patientin berufen.

image

Studie zeigt geringen Einfluss von Wettbewerb auf chirurgische Ergebnisse

Neue Studie aus den USA wirft Fragen auf: Wettbewerb allein garantiert keine besseren Operationsergebnisse.

image

Warum im Medizinstudium viel Empathie verloren geht

Während der Ausbildung nimmt das Einfühlungsvermögen von angehenden Ärztinnen und Ärzten tendenziell ab: Das besagt eine neue Studie.