Nach Verurteilung: Aargau lässt Hausarzt weiter praktizieren

Ein 82-jähriger Hausarzt hatte gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossen – und fiel offenbar auch durch Überarztung auf. Der Kanton Aargau lässt den Arzt weiterhin gewähren.

, 23. November 2017 um 08:58
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Das Bezirksgericht Zurzach verurteilte 2016 einen Hausarzt wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer bedingten Haft- und Geldstrafe. Der Arzt hatte einem Drogenabhängigen rund 4'500 Dormicum-Tabletten verkauft, und das auch zu überhöhten Preisen (mehr dazu hier)
Offenbar wurde auch Santésuisse auf den Hausarzt aufmerksam – unabhängig vom Urteil des Bezirksgerichts. Dies zeigen Recherchen der «Aargauer Zeitung». Der Mann, der mit 73 Jahren von Deutschland in den Aargau gekommen war, verrechnete seinen Patienten im Jahr 2014 im Schnitt massiv höhere Kosten als vergleichbare Hausärzte in der Region. Zu 2015 liegen noch keine Daten vor.

Entscheid bis Ende Jahr

Im konkreten Fall habe Santésuisse das Verfahren aber abgeschrieben. «Es kam zu einem Vergleich», wird Sandra Kobelt vom Kassenverband zitiert. Wie hoch die Werte lagen wird aus Datenschutzgründen nicht mitgeteilt. Betroffen waren aber ausschliesslich die Arztkosten – weder direkte noch die indirekte Medikamentenkosten waren ein Problem. 
Obwohl der Kanton Aargau im Juli ein Aufsichtsverfahren einleitete, lässt das Gesundheitsdepartement den Arzt weiterhin gewähren: Er verfügt immer noch über eine Berufsausübungsbewilligung. Der Kanton habe aktuell keine Hinweise auf weitere Verfehlungen, sagt ein Sprecher zur AZ. Ein Entscheid in Sachen Berufsverbot sei aller Voraussicht nach bis Ende Jahr zu erwarten. 
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