Nach Verurteilung: Aargau lässt Hausarzt weiter praktizieren
Ein 82-jähriger Hausarzt hatte gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossen – und fiel offenbar auch durch Überarztung auf. Der Kanton Aargau lässt den Arzt weiterhin gewähren.
, 23. November 2017, 08:58
Entscheid bis Ende Jahr
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