Herr Wegmüller, die Spitäler sind nur unter Bedingungen bereit, die Behandlungen so weit wie möglich ambulant statt stationär durchzuführen. Sie geben damit zu, bewusst das Gesetz zu verletzen, indem die Spitäler die WZW-Kriterien missachten.Das stimmt so nicht ganz: Gemäss den WZW-Kriterien müssen Behandlungen wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein. Doch die Wirtschaftlichkeit ist im ambulanten Bereich keineswegs gegeben, Aufwand und Ertrag stehen in einem Missverhältnis. Viele Eingriffe sind defizitär. Die ambulante Tarifstruktur hinkt den reellen Kosten schon seit Jahren hinterher.
Was ist Ihre Lösung?Um mehr ambulante Behandlungen statt stationäre durchzuführen, muss die Entschädigung angepasst werden. Das wollen wir mit der «One-Day-DRG» bewerkstelligen.
Sie wollen höhere Tarife für Spitalambulatorien. Das wird das Gesundheitswesen zusätzlich verteuern.Nein, wenn man dadurch stationäre Infrastrukturen einsparen kann, wird es unter dem Strich günstiger.
Falls der ambulante Bereich auf Kosten des stationären stark wachsen würde, hätten wir sofort Überkapazitäten im stationären Bereich. Die Spitäler werden weiterhin dafür sorgen, dass ihre Betten ausgelastet sind. Im Moment gibt es im Spitalwesen grosse Investitionen. Die Spitäler wissen sehr wohl, in welche Richtung sich die medizinische Versorgung entwickeln wird. Entsprechend wird auch in Spitalambulatorien investiert. Und wenn die Entschädigung im ambulanten Bereich stimmt, so haben die Spitäler keinen finanziellen Anreiz mehr, Patienten stationär statt ambulant zu versorgen.
Die Kassen werden sich gegen den «One-Day-DRG» sträuben, weil sie bei ambulanten Eingriffen 100 Prozent der Kosten tragen müssen.Die Aufteilung der Finanzierung des «One-Day-DRG» muss noch ausdiskutiert werden, so dass nicht nur eine Seite davon profitiert.
«Wenn die Entschädigung im ambulanten Bereich stimmt, so haben die Spitäler keinen finanziellen Anreiz mehr, Patienten stationär statt ambulant zu versorgen.»
Wollen Sie damit sagen, dass sich auch die Kantone am «One-Day-DRG» beteiligen sollten?Ja. Das ist die Idee. Wir stellen uns vor, dass die Leistungen dieser Schnittstellen dual fix finanziert werden, analog der stationären Behandlungen.
Das können Sie vergessen: Die Gesundheitsdirektoren werden da nie mitmachen.Wir haben von Gesundheitsdirektoren das Signal erhalten, dass sie in diesem Bereich für eine gemeinsame Lösung Hand bieten werden. Nicht für den gesamten ambulanten Spitalbereich, aber für jene Schnittstellen, die mit «One-Day-DRG» abgerechnet werden könnten.Ist es wirklich nicht möglich, den gesamten ambulanten Bereich in Spitälern mit DRG abzurechnen?Nein, das geht nicht. Ganz viele Behandlungen in unseren Ambulatorien sind viel näher bei der Behandlung in einer Arztpraxis als bei einer stationären Spitalbehandlung. Denken Sie nur an all die Notfällen, bei denen Bagatellen behandelt werden, die in 15 Minuten behandelt werden können.