Grünes Licht für die einheitliche Finanzierung

Die Krankenkassen und die Kantone sollen Behandlungen einheitlich finanzieren. Dies hat die nationalrätliche Gesundheitskommission am Freitag entschieden.

, 5. April 2019 um 13:19
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An der Idee für eine einheitliche Finanzierung von Gesundheitsleistungen (Efas) arbeitet die Gesundheitskommission nunmehr schon seit zehn Jahren. Jetzt soll die Vorlage im Hinblick auf die Herbstsession für den Nationalrat behandlungsreif sein, wie aus einer Mitteilung der Gesundheitskommission des Nationalrates hervorgeht. 
Demnach sollen die Krankenkassen und die Kantone Behandlungen einheitlich finanzieren. Und zwar unabhängig davon, ob diese ambulant oder stationär durchgeführt werden. Die Kommission hat am Freitag eine entsprechende Gesetzesänderung mit 15 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. 

Kommission kommt den Kantonen entgegen

Im Lichte der Rückmeldungen aus der Vernehmlassung kam die Gesundheitskommission den Kantonen in mehreren Punkten entgegen:
  • Erstens soll die einheitliche Finanzierung nur zusammen mit der Vorlage über die Zulassung von Leistungserbringern in Kraft treten, die den Kantonen ermöglichen soll, den ambulanten Bereich stärker zu steuern.
  • Zweitens soll der Bundesrat den Einbezug der Langzeitpflege in die einheitliche Finanzierung vorschlagen, sobald ausreichende Daten vorlägen.
  • Drittens sollen die Kantone sechs Jahre Zeit erhalten, um ihren Finanzierungsanteil zu erreichen. Dieser Prozentsatz müsse noch angepasst werden, nachdem die Kommission entschieden habe, die Bruttokosten als Basis zu nehmen. Dies, um Versicherte mit hohen Franchisen nicht zu benachteiligen. Er werde so festgelegt, dass die Umstellung auf die einheitliche Finanzierung für die Kantone und die Versicherer insgesamt kostenneutral ausfalle.

Nun ist der Bundesrat an der Reihe

Mit der Vorlage, zu der verschiedene Minderheitsanträge eingereicht wurden, wolle die Kommission die Verlagerung von stationär zu ambulant – soweit medizinisch sinnvoll – fördern und eine koordinierte Versorgung erleichtern.
Da ambulante Behandlungen in der Regel günstiger seien, so das Argument, werde das Kostenwachstum insgesamt gebremst. Der Bundesrat erhält laut der Mitteilung nun Gelegenheit, zur Vorlage der Kommission Stellung zu nehmen. 
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