Genfer Augenärztin darf nicht mehr operieren

Das Verwaltungsgericht verbietet einer Augenärztin, Eingriffe durchzuführen – auf unbestimmte Zeit.

, 11. Juli 2016 um 08:00
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  • ophthalmologie
Der Grund sind mehrere Beschwerden von Patienten. Mindestens drei Patienten der Ärztin haben zwischen 2009 und 2011 vollständig oder teilweise ein Augenlicht verloren. Dies berichtet die «Tribune de Genève».
Die Ärztin habe bei Katarakt-Operationen «grundlegende Fehler» begangen, so ein Gutachten des Genfer Verwaltungsgerichts. Sie habe ihre Fähigkeiten überschätzt und kein Fehlerbewusstsein gezeigt, heisst es. 
Die Richter verbieten der Ophtalmologin, künftig Operationen durchzuführen – und zwar auf unbestimmte Zeit. Der Verteidiger will das Urteil nun aber anfechten und an das Bundesgericht weiterziehen. 
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