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Spitalverbund SVAR: Finanzkommission reicht Motion ein
Der Kantonsrat muss sich mit einem parlamentarischen Vorstoss zum Spitalverbund befassen. Dieser stammt von der kantonalen Finanzkommission – was aussergewöhnlich ist.
, 20. September 2016 um 09:30![image](https://res.cloudinary.com/deep-impact-ag/image/upload/c_fill,w_640,dpr_1/ar_16:9,c_fill,g_auto/q_auto/fl_progressive/f_auto/v1643632466/insideit/default/mood-3.png)
- die zahlreichen Eingriffsmöglichkeiten des Regierungsrates und des zuständigen Departements auf den SVAR über Genehmigungsvorbehalte;
- die Festlegung der Betriebsstandorte in Herisau und Heiden;
- die Festlegung, wonach die somatischen Spitäler und das psychiatrische Zentrum unter einem gemeinsamen Dach zu führen sind;
- der Einsitz eines Mitglieds des Regierungsrates im Verwaltungsrat des SVAR;
- die Einschränkung der Nutzungsrechte an den Immobilien;
- die zahlreichen in einem Rahmenvertrag zu regelnden Fragen.
Hohe Brisanz
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