Müssen sich nun alle registrieren lassen? Brauchen alle eine Bewilligung?
Der Bundesrat will mit einem neuen Gesetz die Anforderungen und die Überwachung der Gesundheitsberufe vereinheitlichen. Was heisst das konkret? 9 Fragen und Antworten.
, 27. November 2015 um 15:101. Welche Berufe unterstehen dem neuen Gesetz?
2. Was bedeutet es, wenn diese Berufe in einem gemeinsamen Gesetz erfasst werden?
3. Warum werden für die Osteopathie noch extra nationale Anforderungen bis auf Masterstufe festgelegt?
4. Das neue Gesetz sieht Bewilligungspflichten vor. Wer benötigt künftig solch eine Bewilligung zur Berufsausübung?
- Pflegefachfrau/-mann (Abschluss: Bachelor of Science in Pflege FH/UH oder dipl. Pflegefachfrau/-mann HF);
- Physiotherapeut/-in (Bachelor of Science in Physiotherapie FH);
- Ergotherapeut/-in (Bachelor of Science in Ergotherapie FH);
- Ernährungsberater/-in (Bachelor of Science in Ernährung und Diätetik FH);
- Hebamme (Bachelor of Science in Hebamme FH);
- Optometrist/in (Bachelor of Science in Optometrie FH);
- Osteopath/in (Master of Science in Osteopathie FH).
5. Benötigen demnächst also all diese Berufe extra eine Bewilligung?
6. Das heisst also: Mehr Bürokratie?
7. Und was heisst das konkret? Wo wird man diese Bewilligung einholen müssen?
8. Das Gesetz sieht ein zudem vor, dass man sich registrieren lassen muss. Was wird da erfasst?
9. Ab wann gilt das?
Zum Dossier des BAG über das neue Gesundheitsberufegesetz
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