Sie sind unhöflich, aufdringlich oder aggressiv: unerwünschte Telefonanrufe von Versicherungs-Vermittlern. Oft werden diese aus einem Call-Center im Ausland geführt, obwohl auf der Telefonanzeige eine Schweizer Telefonnummer zu sehen ist.
Mit der seit Anfang Jahr bestehenden «Branchenvereinbarung Vermittler» sollen unerwünschte Telefonanrufe eingedämmt und die Qualität der Beratung erhöht werden. Das Papier wurde von fast 50 Versicherern unterzeichnet, die über 90 Prozent der Versicherten repräsentieren.
Experten, Akademiker, Konsumentenschützer
Nun hat sich auch die für die Einhaltung der Vereinbarung zuständige
Aufsichtskommission konstituiert. Sie setzt sich derzeit aus acht Mitgliedern zusammen, darunter eine Vertreterin und ein Vertreter der Konsumenten-Organisationen.
- Lucius Dürr, Präsident | lic. iur. Dipl. NPO-Manager, ehemaliger Direktor Versicherungsverband
- Patrizia Pesenti, Vize-Präsidentin | lic. iur. Anwältin, ehemalige Regierungsrätin, früher Mitglied der Geschäftsleitung Ringier, Verwaltungsrätin u.a. Credit Suisse, Rega, Uni Luzern
- Christophe Barman, Fédération Romande des Consommateurs
- Roland Chlapowski | Dipl. Ing. ETH Zürich, früher Berater bei McKinsey, zudem u.a. CEO Elvia, La Suisse und Swiss Life
- Jérôme Cosandey | Dr. sci. tech. ETH, früher Berater bei Boston Consulting Group, UBS, heute Direktor von Avenir Suisse Romandie, forscht über Sozial- und Gesundheitspolitik und Versicherungen
- Ueli Kieser | Prof. Dr. iur., Rechtsanwalt, Experte für Sozialversicherungsrecht und Gesundheitsrecht, Professor an der Universität St. Gallen (HSG)
- Daniel Loup | war in grossen Versicherungsgruppen tätig, unter anderem Mitglied der Gruppe Mobiliar, heute in verschiedenen Verwaltungsräten tätig
- Babette Sigg | Schweizerisches Konsumentenforum
Strenge Sanktionen möglich
Bei einem konkreten Verdacht auf
Verstoss gegen die Qualitätsstandards kann eine Anzeige sowohl von Versicherten, Versicherern und Konsumenten-Organisationen als auch von den Dachverbänden der Versicherer eingereicht werden.
Die neu gebildete Kommission kann Sanktionen von bis zu 100'000 Franken in der Grundversicherung beziehungsweise bis zu 500'000 Franken in den Zusatzversicherungen aussprechen.