Vom betrügerischen Arzt aus der Region Bern war
an dieser Stelle schon zu lesen. Er stellte diversen Krankenkassen Rechnung für Leistungen, die er gar nicht vorgenommen hat. Schuldig gesprochen wurde der Mann wegen gewerbsmässigen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage sowie mehrfacher Urkundenfälschung.
Betreibung eingeleitet
Die Krankenkasse Visana hat nun ein Betreibungsverahren eingeleitet. Der deutschstämmige Arzt schuldet der Kasse 35'000 Franken. Auch Helsana, KPT und die CSS soll der Allgemeinmediziner, der auch Hals-, Nasen-, Ohren-, Schul- und Vertrauensarzt im Strassenverkehr gewesen sein soll, betrogen haben. Die der CSS geschuldeten 3'000 Franken hat der Mediziner angeblich beglichen.
«Unvorhergesehen geschlossen»
Nun ist der Arzt abgetaucht, wie die
«Berner Zeitung» berichtet. Der Kanton hat ihm im November die Berufsausübungsbewilligung entzogen. Seither sei seine Praxis geschlossen. Seit Wochen hänge an seiner Praxis ein Zettel, die Praxis bleibe «unvorhergesehen in dieser Woche betriebsbedingt geschlossen». Die gleiche Information höre man auf seiner Combox.
Hilfe - mein Patientendossier
Die Krankenkassen werden damit umgehen können. Problematischer ist es für Patienten, die gerne auf ihr Patientendossier zugreifen und es ihrem «neuen» Hausarzt übergeben möchten. Einer davon wartet seit Wochen auf die Aushändigung seiner Krankenakten, weshalb er an die BZ gelangte.
Demnächst sei ein medizinischer Eingriff geplant. Deshalb sei der Patient auf seine Krankenakte angewiesen. Doch an diese komme er nicht mehr ran. «Ich möchte, dass mein neuer Hausarzt und die Ärzte im Spital über meine Krankheitsgeschichte genau Bescheid wissen», sagt der 61-Jährige der Zeitung.
Bewilligungsentzug, nicht Berufsverbot
Orvil Häusler vom Kantonsarztamt wollte sich gegenüber der BZ nicht zum konkreten Fall äussern. Er erklärte lediglich, dass der Bewilligungsentzug nicht einem Berufsverbot gleichkomme. Als angestellter Arzt unter fachlicher Aufsicht dürfte der Deutsche weiterarbeiten.
«Um in Besitz der Behandlungsdokumentationen zu kommen, ist mangels Kooperationsbereitschaft des betroffenen Arztes die Durchführung eines ordentlichen Vollstreckungsverfahrens unumgänglich», sagt Häusler zur Lage des Patienten.
Nun ist der Regierungsstatthalter gefragt
Für die Vollstreckung sei die Zusammenarbeit mit dem Regierungsstatthalter erforderlich, mit dem das Kantonsarztamt in Kontakt stehe. «Wir bemühen uns, dass die Patientenrechte gewahrt werden und die Behandlungsdokumentationen den Patienten möglichst rasch zur Verfügung stehen.»