Im Juni 2012 stürzte beim Externen Psychiatrischen Dienst (EPD) des Bruderholzspitals ein Patient aus zehn Meter Höhe vom Balkon.
Die Staatsanwaltschaft sah den damals 37-jährigen diensthabenden Assistenzarzt in der Verantwortung und klagte ihn wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung an. Das Basler Strafgericht hat den Arzt nun aber freigesprochen,
wie die «Basellandschaftliche Zeitung» berichtet.Viele offene Fragen
Der zuständige Arzt habe das nicht vorhersehen können, so die Begründung. Was zudem genau auf dem Balkon geschah, sei unklar. Es sei nicht geklärt, ob der Mann während der Rauchpause gesprungen sei oder ob es ein Unfall war.
Der heute 25-jährige Mann überlebte den Fall vom dritten Stockwerk, leidet aber an einer unvollständigen Querschnittlähmung und wird wohl bis zum Lebensende inkontinent bleiben.
Haftet das Spital?
Der Anwalt des Opfers hatte eine Genugtuung von 50'000 Franken gefordert. Bei einem Freispruch wird dies normalerweise abgewiesen. Die Richterin verwies die Forderung aber auf den Zivilweg: Es stelle sich die Frage nach einer Haftung des Spitals.
Tatsächlich bestehen für das ausgegliederte Bruderholzspital noch Übergangsfristen punkto Staatshaftung, schreibt die Zeitung. Die Staatsanwaltschaft wie auch die Privatkläger können das Urteil weiterziehen.
Das Bruderholzspital hat zudem vorgesorgt: Die Balkone des Ambulatoriums sind nun alle vergittert.