Ausnahmen bei der neuen Ärzte-Zulassung geplant

Mit den neuen Zulassungsbedingungen für Ärztinnen und Ärzte droht ein Ärztemangel. Die Gesundheitskommission will nun eine Unterversorgung verhindern.

, 28. Mai 2022 um 05:41
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Eine neue Initiative verlangt eine Ausnahmeregelung bei den neuen Zulassungsbedingungen für Ärzte einzuführen. Dadurch soll verhindert werden, dass es zu einem Ärztemangel kommt. Dies hat vor kurzem die Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates entschieden – mit 24 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung.
Seit dem 1. Januar 2022 gilt die neue Fassung von Artikel 37 Absatz 1 des Krankenversicherungsgesetzes (KVG). Nach jahrelangen Diskussionen wurden die Zulassungsbedingungen für Ärztinnen und Ärzte gegenüber dem alten Recht verschärft. Insbesondere in der ambulanten Grundversorgung droht als Folge dieser neuen Zulassungsvoraussetzungen eine Unterversorgung.

Ausnahme bei der dreijährigen Tätigkeitspflicht

Neu müssen Ärztinnen und Ärzte, die Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) erbringen wollen, in dem Fachgebiet, für das sie die Zulassung beantragen, mindestens drei Jahre an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte gearbeitet haben. 
Die nationalrätliche Gesundheitskommission möchte mit der parlamentarischen Initiative diese neue Regelung nun nach weniger als sechs Monaten nach Inkrafttreten um eine Ausnahme bei unzureichender medizinischer Versorgung ergänzen. Es soll in einem nächsten Schritt ein Erlassentwurf ausgearbeitet werden. 
Die Bestimmungen sollen in folgendem Sinne ergänzt werden:
Bei einer nachgewiesenen Unterversorgung können Ärzte, die über einen der folgenden eidgenössischen Weiterbildungstitel verfügen, von der Anforderung, während drei Jahren an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte gearbeitet zu haben, ausgenommen werden:
  • a. Allgemeine innere Medizin als einziger Weiterbildungstitel;
  • b. Praktischer Arzt oder praktische Ärztin als einziger Weiterbildungstitel;
  • c. Kinder- und Jugendmedizin.
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