Eine Patientin war bei einem Psychiater im Kanton Aargau in Behandlung. Der Grund: Sie wurde als Kind sexuell missbraucht. Doch statt Hilfe wurde die Patientin erneut zum Opfer,
wie die «Sonntags Zeitung» berichtet. Der Mann nützte über Jahre die Notlage seiner Patientin aus. Küsse, Berührungen, Geschlechtsverkehr – auf Initiative des Beschuldigten. Der Arzt behauptete, der Körperkontakt sei Teil der Therapie.
Die junge Patientin war machtlos, konnte sich nicht wehren. Daraufhin wendete sich die Frau an den Aargauer Kantonsarzt. Doch Martin Roth verzichtete, gestützt auf ein Gutachten, auf Massnahmen. Das Rückfallrisiko sei gering. Das Aargauer Departement für Gesundheit und Soziales (DGS) stellte laut der Zeitung zwar fest, dass eine klare Verletzung der Berufspflichten vorliege. Dennoch liege keine Pflichtverletzung vor, «die ein Einschreiten der Aufsichtsbehörde von Amts wegen erfordern würde».
Jetzt wurde der Arzt verurteilt
Es sei nicht nötig gewesen, den Psychiater zu melden. Zudem wäre es «Sache der Staatsanwaltschaft» gewesen, Ermittlungen zu weiteren Opfern anzustellen, heisst es weiter. Schliesslich reichte die Frau Anzeige ein. Mit Erfolg: Das Bezirksgericht Aarau verurteilte den Psychiater zu einer bedingten Geldstrafe von 81'000 und einer Busse von 6'000 Franken. Zudem muss er dem Opfer 45'000 Franken zahlen.
Mehr noch: Das Gericht verhängte darüber hinaus eine zweijährige Sperre für Behandlungen an Frauen. Der Arzt, der nicht mehr bei der Klinik arbeitet, darf jedoch bis heute als Psychiater arbeiten. Und er ist weiterhin Mitglied der Ärzteorganisation FMH. Der Aargauische Ärzteverband etwa erfuhr erst aus den Medien vom Fall.
Kantonale Gesundheitsdirektoren in der Pflicht
Für Jürg Schlup, Präsident der FMH, stehen die kantonalen Gesundheitsdirektionen in der Pflicht: «Diese müssen den Prozess für den Entzug von Berufsausübungsbewilligungen für Ärzte verbessern»,
sagte er der Zeitung «20 Minuten». Denn nur sie könnten Bewilligungen entziehen.
Die Ärzteverbände seien darauf angewiesen, Informationen zu solchen nicht-öffentlichen Verfahren und Urteilen zu erhalten, so Schlup weiter. «Nur dann können sie aktiv werden und einzelne Mitglieder vom Verband ausschliessen.»