Arzt vergreift sich an einer Patientin

Ein Psychiater aus dem Kanton Aargau nützte die Abhängigkeit seiner Patientin aus. Doch die kantonalen Behörden verzichteten darauf, Massnahmen zu ergreifen.

, 4. Februar 2019 um 08:45
image
  • ärzte
  • praxis
  • spital
  • kanton aargau
  • psychiatrie
Eine Patientin war bei einem Psychiater im Kanton Aargau in Behandlung. Der Grund: Sie wurde als Kind sexuell missbraucht. Doch statt Hilfe wurde die Patientin erneut zum Opfer, wie die «Sonntags Zeitung» berichtet. Der Mann nützte über Jahre die Notlage seiner Patientin aus. Küsse, Berührungen, Geschlechtsverkehr – auf Initiative des Beschuldigten. Der Arzt behauptete, der Körperkontakt sei Teil der Therapie.
Die junge Patientin war machtlos, konnte sich nicht wehren. Daraufhin wendete sich die Frau an den Aargauer Kantonsarzt. Doch Martin Roth verzichtete, gestützt auf ein Gutachten, auf Massnahmen. Das Rückfallrisiko sei gering. Das Aargauer Departement für Gesundheit und Soziales (DGS) stellte laut der Zeitung zwar fest, dass eine klare Verletzung der Berufspflichten vorliege. Dennoch liege keine Pflichtverletzung vor, «die ein Einschreiten der Aufsichtsbehörde von Amts wegen erfordern würde».

Jetzt wurde der Arzt verurteilt

Es sei nicht nötig gewesen, den Psychiater zu melden. Zudem wäre es «Sache der Staatsanwaltschaft» gewesen, Ermittlungen zu weiteren Opfern anzustellen, heisst es weiter. Schliesslich reichte die Frau Anzeige ein. Mit Erfolg: Das Bezirksgericht Aarau verurteilte den Psychiater zu einer bedingten Geldstrafe von 81'000 und einer Busse von 6'000 Franken. Zudem muss er dem Opfer 45'000 Franken zahlen.
Mehr noch: Das Gericht verhängte darüber hinaus eine zweijährige Sperre für Behandlungen an Frauen. Der Arzt, der nicht mehr bei der Klinik arbeitet, darf jedoch bis heute als Psychiater arbeiten. Und er ist weiterhin Mitglied der Ärzteorganisation FMH. Der Aargauische Ärzteverband etwa erfuhr erst aus den Medien vom Fall.

Kantonale Gesundheitsdirektoren in der Pflicht

Für Jürg Schlup, Präsident der FMH, stehen die kantonalen Gesundheitsdirektionen in der Pflicht: «Diese müssen den Prozess für den Entzug von Berufsausübungsbewilligungen für Ärzte verbessern», sagte er der Zeitung «20 Minuten». Denn nur sie könnten Bewilligungen entziehen.
Die Ärzteverbände seien darauf angewiesen, Informationen zu solchen nicht-öffentlichen Verfahren und Urteilen zu erhalten, so Schlup weiter. «Nur dann können sie aktiv werden und einzelne Mitglieder vom Verband ausschliessen.»
Artikel teilen

Loading

Comment

2 x pro Woche
Abonnieren Sie unseren Newsletter.

oder

Mehr zum Thema

image

Knall beim Kantonsspital Winterthur

Gleich zwei Schlüsselfiguren verlassen das KSW per Frühling 2024: CEO Hansjörg Lehmann und Chief Nursing Officer (CNO) Susanna Oechslin gehen.

image

Ab morgen gilt das neue Datenschutzgesetz!

Am 1. September 2023 tritt das revidierte Datenschutzgesetz in Kraft. Was dieses für Arztpraxen und Spitäler bedeutet, erklärt der Anwalt und Datenschutzexperte David Vasella im Interview.

image

Was darf ein zusätzliches Lebensjahr kosten?

Für hochinnovative Medikamente müssen teils astronomische Summen bezahlt werden. Zugleich warten wir oft viel länger auf die Zulassung als unsere europäischen Nachbarn.

image

Hier drohen die gefährlichsten Fehldiagnosen

Gut zu wissen fürs Vermeiden von Fehlern: Es gibt fünf Erkrankungen, bei welchen falsche Diagnosen besonders schwere Folgen haben.

image

Diese fünf Behandlungen sollten sich Spitäler sparen

Keine vorbeugenden Antibiotika und keine Schlafmittel-Rezepte für zuhause: Das sind zwei von fünf neuen Empfehlungen für Spital-Ärzte.

image

Viele Ärzte wollen 100 Prozent geben – und geben bereits 150

Besonders die guten Mediziner sind davon betroffen: Sie arbeiten sehr gut. Und sind trotzdem immer überzeugt, es sei zu wenig.

Vom gleichen Autor

image

Studie zeigt geringen Einfluss von Wettbewerb auf chirurgische Ergebnisse

Neue Studie aus den USA wirft Fragen auf: Wettbewerb allein garantiert keine besseren Operationsergebnisse.

image

Warum Medizinstudierende im Studium ihre Empathie verlieren

Im Laufe eines Studiums nimmt offenbar das Einfühlungsvermögen von angehenden Ärztinnen und Ärzten ab. Dies zeigt eine neue Studie.

image

Berner Arzt hat Aufklärungspflicht doch nicht verletzt

Im Fall einer Nasen-OP mit Komplikationen verneint das Bundesgericht eine Pflichtverletzung eines Berner HNO-Arztes. Die Vorinstanzen haben noch anders entschieden.