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Apotheker muss sich nicht an Notfalldienst beteiligen
Ein Apotheker aus dem Kanton Aargau muss sich nicht finanziell an der Notfallapotheke beteiligen. Auch eine Ersatzabgabe muss er gemäss Bundesgericht nicht zahlen.
, 30. August 2021 um 07:02Regelung des Verbands verletzt mehrere Grundrechte
- Urteil vom 27. August 2021 (2C_595/2020)
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