Ärztliche Schweigepflicht für IT-Experten

Diese Debatte steht auch hier bald an: Deutschlands Justizministerium will IT-Beauftragte der ärztlichen Schweigepflicht unterstellen.

, 25. Januar 2017 um 15:00
image
  • e-health
  • trends
  • elektronisches patientendossier
Im Justizministerium in Berlin liegt ein Gesetzesentwurf, der eine Einschränkung des Schweigepflichts-Paragraphen vorsieht. Dies erfuhr die «Medical Tribune» Deutschland. Die Idee dabei: Mediziner sollen nicht mehr wegen Missachtung der Sorgfaltspflicht verfolgt werden können, wenn ein Informatiker Einblick in gewisse Patienteninformationen hatte.
Andererseits werden aber die IT-Experten als «mitwirkende Personen» in den Schweigepflichts-Paragraphen einbezogen. Das heisst: Die Diskretion gilt auch für sie. So wird es beispielsweise jetzt schon in der Zusammenarbeit mit den MPA gehandhabt.

IT gleich MPA

Die Rechtslage in der Schweiz ist weitgehend identisch wie in Deutschland. Hier unterstehen die Ärzte laut dem Strafgesetzbuch-Artikel 321 der Schweigepflicht, und diese gilt auch für ihre Hilfspersonen. Genannt werden dabei etwa «Krankenpfleger, medizinische Praxisassistenten und Ergo- und Physiotherapeuten». Aber nicht – und dies erklärt der Datenschutzbeauftragte explizit – die externen IT-Dienstleister.
Das Problem ist rasch erkannt: Eine moderne Arztpraxis kann kaum noch funktionieren, ohne das Informatiker Zugriff auf verwendete Daten erhalten, und dies heisst konkret: externe Spezialisten. Damit hat man es aber streng genommen mit Verletzungen des Arztgeheimnisses zu tun.

Umsetzung bis 2018

Die Idee des Berliner Justizministeriums sieht nun vor, dass die Ärzte entlastet werden: Ihnen soll nicht mehr vorgeworfen werden können, die Sorgfaltspflichten verletzt zu haben, wenn ein IT-Mensch Einblick in eine Krankenakte hatte. Auf der anderen Seite werden mitwirkende Informatik-Experten in die Strafbarkeit nach dem Schweigepflicht-Paragraph 203 einbezogen. 
Wie die «Medical Tribune» weiter erfuhr, rechnen Experten mit einer Umsetzung des Gesetzes bis 2018. 
Artikel teilen

Loading

Comment

Mehr zum Thema

image

Genf: Milliarden-Campus für das Leben von morgen

In Meyrin bei Genf wird ein ambitioniertes Gesundheitsprojekt aufgegleist: Es soll ein Dutzend Neubauten und 150'000 Quadratmeter Fläche umfassen – und hat einen interessanten Fokus.

image

USB lagert seine Schönheitschirurgie aus

Die Margarethenklinik Basel soll «mehr unternehmerische Freiheit» erhalten. Deshalb gehört sie nun nicht mehr zum Universitätsspital Basel.

image

ETH-Studie: Milliardenersparnis durch E-Health möglich

Digitale Technologien könnten das Schweizer Gesundheitswesen effizienter machen. Doch langwierige Zulassungsverfahren verzögern ihre Einführung, warnen ETH-Forschende.

image

Sätze, die man zu schwerkranken Patienten nicht sagen sollte

«Alles wird gut.» «Kämpfen Sie!» «Was haben die anderen Ärzte gesagt?»: Eine Studie identifiziert Floskeln, die kranke Menschen verunsichern können.

image

Weniger Schlaganfälle dank dem schlauen Auto

Deutsche Wissenschaftler verwandeln das Automobil in ein Diagnose-Vehikel.

image

Luzerner Kantonsspital gründet Virtual-Care-Equipe

Das Team soll den LUKS-Patienten unter anderem eine elektronische 24-Stunden-Betreuung, Hospital@Home-Angebote und Tele-Konsultationen bieten.

Vom gleichen Autor

image

Überarztung: Wer rückfordern will, braucht Beweise

Das Bundesgericht greift in die WZW-Ermittlungsverfahren ein: Ein Grundsatzurteil dürfte die gängigen Prozesse umkrempeln.

image

Kantone haben die Hausaufgaben gemacht - aber es fehlt an der Finanzierung

Palliative Care löst nicht alle Probleme im Gesundheitswesen: … Palliative Care kann jedoch ein Hebel sein.

image

Brust-Zentrum Zürich geht an belgische Investment-Holding

Kennen Sie Affidea? Der Healthcare-Konzern expandiert rasant. Jetzt auch in der Deutschschweiz. Mit 320 Zentren in 15 Ländern beschäftigt er über 7000 Ärzte.