Pfusch? Spital Aarberg prüft Sorgfaltspflichtverletzung

Ein Arzt hat in der Hand eines Mannes einen Glassplitter übersehen. Der Patient der Berner Insel Gruppe will nun Schadenersatz geltend machen.

, 26. Februar 2019 um 08:04
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Beim Abwaschen eines Weinglases hatte sich ein 33-jähriger Mann Ende Januar verletzt; er musste sich auf der Notfallstation im Spital Aarberg behandeln lassen. Doch der diensthabende Arzt hat in der Wunde einen Glassplitter übersehen, wie die Zeitung «Blick» berichtet. Der Mann wendet sich auf Grund der anhaltenden Schmerzen an seinen Hausarzt: Dieser röntgt und sieht den rund zwei Zentimeter langen und einen halben Zentimeter breiten Splitter. Dieser muss nun operativ entfernt werden.
Der Patient hat laut eigenen Angaben den behandelnden Assistenzart noch mehrmals nach dem Nähen gefragt, ob sich wirklich keine Glassplitter mehr in der Hand befinden würden. Dieser verneinte. Der Mediziner sei offenbar gestresst gewesen, da er laut eigener Aussage in dieser Nacht der einzige Arzt auf der Station war.

«Nur ein Assistenzarzt für die Notfallstation»

Der Patient der Insel Gruppe meldet den Fall dem Spital Aarberg. Die Antwort kommt – und zwar gleich von der Versicherung. Diese will gleich wissen, was denn seine Forderung sei. Dem 33-jährigen Berner gehe es aber ums Prinzip: «Wie kann es sein, dass nur ein einziger Assistenzarzt eine Nacht lang für eine ganze Notfallstation zuständig ist?» Das sei doch «fahrlässig.
Gegenüber der Zeitung versichert das Spital, dass «die Fallabwicklung zügig vorangetrieben» werde und beizeiten geprüft werden müsse, «ob eine Sorgfaltspflichtverletzung stattgefunden hat». Deshalb sei zurzeit noch nicht geklärt, ob der Mann Schadenersatz geltend machen könne oder nicht.
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