Ärzte übernehmen Sterbehilfe-Richtlinien nicht in Standesordnung

Die neue Regelung sieht vor, das Ärzte auch bei «unerträglichem Leiden» freiwillig Suizidbeihilfe können.

, 26. Oktober 2018 um 09:00
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Die Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) hatte neue medizinethische Richtlinie zum «Umgang mit Sterben und Tod» herausgegeben (eine Zusammenfassung der Neuerungen findet sich hier). Nun ist klar: Die FMH nimmt diese nicht in ihre Standesordnung auf. Dies teilt die Ärztekammer - das Parlament der Standesorganisation - mit. Im Vorfeld der Sitzung hatten die neuen Richtlinien innerhalb der Ärzteschaft zu Diskussionen über die neue Regelung der Suizidbeihilfe geführt hatten.
Die SAMW definierte unter anderem die Bedingungen neu, die erfüllt sein müssen, damit Suizidbeihilfe geleistet werden darf. War bisher das nahende Lebensende eine der Voraussetzungen ein «unerträgliches Leiden» vorliegen. Für die Ärztekammer war dies ein «zu unbestimmter Rechtsbegriff, aus dem für die Ärzteschaft eine grosse Rechtsunsicherheit resultiert».
Obschon die neuen Richtlinien keine Verpflichtung für das Leisten von Suizidbeihilfe vorsah, hat die Ärztekammer nach einer langen Debatte mit klarem Mehr beschlossen, die revidierten SAMW-Richtlinien «Umgang mit Sterben und Tod» nicht zu übernehmen. Damit bleibt weiterhin die SAMW-Richtlinien von 2012 «Betreuung von Patientinnen und Patienten am Lebensende» massgebend für die Ärzteschaft.

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