Fortpflanzungsmedizin: FMH gibt Ja-Parole aus

Im Juni 2016 entscheiden die Stimmberechtigten über das revidierte Fortpflanzungsmedizin-Gesetz. FMH und Gynécologie Suisse befürworten die Vorlage mit engen Grenzen.

, 13. April 2016 um 09:00
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Die Verfassungsänderung zur Präimplantationsdiagnostik macht aus der bisherigen 3er-Regel eine 12er-Regel; neu dürfen maximal 12 befruchtete Eizellen zu Embryonen entwickelt werden. Damit erhöhen sich die Chancen auf eine Schwangerschaft und vermindern sich gleichzeitig die Risiken - die Anzahl benötigter Embryotransfers lässt sich reduzieren, ebenso Behandlungsdauer und -kosten.
Da neu am fünften Tag nur noch die entwicklungsfähigste Eizelle zur Übertragung kommt, sinkt auch das Risiko von Mehrlingsschwangerschaften, Frühgeburten und Schwangerschaftsabbrüchen.

Klare Schranken, keine Designer-Babys

Das im Vergleich zum europäischen Ausland weiterhin restriktive Fortpflanzungsmedizingesetz verbessert einerseits die Behandlungsmöglichkeit von betroffenen Paaren, andererseits bleiben Designer-Babys mit beispielsweise bestimmter Augenfarbe, Embryonenspende oder Leihmutterschaft bleiben weiterhin verboten.
Aufgrund dieser Argumentation unterstützen FMH und Gynécologie Suisse das Anliegen in der erneuten Abstimmung im Juni 2016 mit einem «konsequenten Ja». Die Schweizer Stimmbevölkerung hat die Verfassungsänderung zur Präimplantationsdiagnostik im Juni 2015 klar angenommen, die Gesetzesänderung kommt jedoch durch ein Referendum erneut zur Abstimmung.
Medienmitteilung der FMH und gynécologie suisse: «Konsequentes Ja für betroffene Paare».
Bundesamt für Gesundheit, Dossier zur Abstimmung vom 5. Juni 2016.
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