Ärztezulassung: Der Kanton Aargau macht Ausnahmen

Der Kanton Aargau will die Zulassungsbeschränkung für ausländische Ärzte lockern. Eine neue Verordnung soll die Ausnahmen regeln.

, 6. Februar 2018 um 08:33
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Derzeit erarbeitet das Aargauer Gesundheitsdepartement die Grundlagen für eine Verordnung. Diese soll die Zulassungskriterien bei ausländischen Ärzten neu regeln, wie die «Aargauer Zeitung» meldet.  
Dabei geht es Kantonsarzt Martin Roth zufolge nur um die Grundversorgung, und dies primär in Randregionen. Als konkretes Beispiel nennt er Nachfolgeregelungen für Hausärzte in ländlichen Gebieten des Kantons. «Wir gehen davon aus, dass diese Verordnung bis im Frühling steht und dann angewendet werden kann», sagt Roth der AZ. 

Regierung krebst zurück

Noch im Herbst vertrat der Regierungsrat eine andere Haltung. Damals hiess es, die Zulassungsbeschränkung gelte bis Mitte 2019. Ausnahmen müssten aufgrund allgemein anerkannter, objektivierbarer und messbarer Kriterien bewilligt werden – und die gebe es bisher nicht. 
Seit knapp einem Jahr gelten im Kanton Aargau aus Qualitätsgründen schärfere Kriterien für ausländische Ärzte. Seither erhalten Mediziner die nötige Berufsausübungsbewilligung nur noch, wenn sie zuvor mindestens drei Jahre in einer anerkannten Weiterbildungsstätte in der Schweiz tätig waren. 
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