3000 Franken Busse wegen Maskendispens

Eine Berner Psychiaterin hat für 20 Franken Maskendispense per Mail ausgestellt - weil die Maske nichts nütze. Nun wird sie mit 3000 Franken gebüsst.

, 23. Februar 2022 um 13:28
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Adresse, Geburtsdatum und eine Zwanzigernote in einem Brief: Das reichte einer Berner Psychiaterin für die Ausstellung eines Maskendispenses. Für dieses Verhalten muss sie nun 3000 Franken Busse zahlen, wie die «Berner Zeitung» publik machte.

Ärztin wehrte sich gegen die Busse

Bereits vor gut einem Jahr wurde sie vom Kantonsarztamt gebüsst. Doch die Psychiaterin wehrte sich bei der zuständigen Direktion – allerdings ohne Erfolg, wie sie sich herausstellte.
Die Psychiaterin stellte sich auf den Standpunkt, dass sie kein falsches Attest ausgestellt habe. Denn es brauche keine persönliche Untersuchung, um ein Zeugnis über die Gefährlichkeit der Maske auszustellen. Die Schäden – Kopfschmerzen, Angst, Atemnot und Schwindel – könnten bei jedem auftreten. Sie habe sich mit dem fehlenden Nutzen des Maskentragens auseinandergesetzt, erklärte die Psychiaterin, die einer Gruppe von Corona-Skeptikern angehört.

Kein Dispensverbot

Die Berner Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) stellte klar, dass sie der Psychiaterin nicht verbieten wollte, Maskendispense auszustellen. Ein solches Attest sei aber eine Urkunde, die erst nach einer vorgängigen Konsultation ausgestellt werden dürfe. Die Psychiaterin habe wissentlich ihre ärztliche Sorgfaltspflicht missachtet.
Die Berner Ärztin ist nicht die Einzige, die ohne Visite freizügig Maskendispense herausgab. Dem Hausarzt Andreas Heisler aus dem Luzernischen Ebikon wurde vor einem Jahr die Praxis geschlossen, weil er sich nicht an die Maskenpflicht hielt. Auch er stellte Maskenbefreiungsatteste an Patienten aus, die er nie gesehen hatte.

Luzerner Hausarzt hat sich gütlich geeinigt

Er müsse Schaden von den Patienten abwenden, begründete Heisler damals. Der Hausarzt hat sich dann aber mit dem Luzerner Kantonsarzt gütlich geeinigt, wie Medinside hier berichtete.
Gemäss der Einigung darf Andreas Heisler nur noch Maskenatteste an eigene Patienten ausstellen und das erst nach einem persönlichem Gespräch und einer Untersuchung. Die Diagnose und die medizinische Begründung für den Maskendispens muss er jeweils dokumentieren.
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