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Corona-Kritiker Heisler darf zurück in seine Praxis
Am 25. Februar wurde dem coronakritischen Arzt Andreas Heisler die Berufsbewilligung entzogen. Nun hat er eine friedliche Einigung mit dem Luzerner Kantonsarzt gefunden.
, 24. Juni 2021 um 04:50Was bisher geschah
Heisler sucht das Gespräch mit der «DIGE»
«Keine Chance gegen den Staat»
Keine Image-Sorgen
«Ich war nie ein Corona-Skeptiker»
Diese Massnahmen muss Andreas Heisler umsetzen:
- Das Covid-19-Schutzkonzept der Rontalpraxis muss konsequent nach den Vorgaben von Art. 4 Abs. 2 Covid-19 Verordnung besondere Lage (SR 818. 101.26) umgesetzt werden. Dies gilt insbesondere für die Maskenpflicht.
- Falls Angestellte und Patienten aus berechtigten medizinischen Gründen keine Masken tragen können, muss Andreas Heisler anderweitige Schutzmassnahmen treffen, insbesondere bei Personen mit erhöhtem Risiko («STOP»-Prinzip). Das Schutzkonzept muss er entsprechend anpassen.
- Andreas Heisler darf ausschliesslich Maskenatteste an Patientinnen und Patienten ausstellen, bei welchen besondere Gründe gemäss Art. 3a Abs. 1 lit. b. und 3b Abs. 2 lit. b Covid-19 Verordnung besondere Lage vorliegen. Gemäss Vorgaben des Kantonsarztes dürfen grundsätzlich nur Atteste an eigene Patientinnen und Patienten ausgestellt werden und zwar erst nach einem persönlichem Gespräch und Untersuchung. Diagnose sowie medizinische Begründung für den Maskendispens muss er jeweils dokumentieren.
- Andreas Heisler muss dafür sorgen, dass die genannten Grundsätze bei der Ausstellung von Maskenattesten auch durch allfällige weitere in seiner Praxis tätigen Ärztinnen und Ärzte (unabhängig ob angestellt oder selbständig) eingehalten werden.
Lesen Sie weiter zum Thema:
Andreas Heisler darf nicht mehr als Arzt praktizierenRainer Schregel hat einen neuen JobArtikel teilen
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