Aargau: Kanton darf verurteiltem Arzt Bewilligung entziehen
Ein Arzt, der wegen sexueller Übergriffe eigentlich schon lange nicht mehr arbeiten dürfte, muss nun aufhören: Das Bundesgericht gab dem Kanton recht.
«Allein die Information über die Möglichkeit, den Suizid mit einer Organspende zu kombinieren, kann die Autonomie der Suizidentscheidung untergraben.»
➡️ Fazit der ZEK: Eine Umsetzung der Organspende nach Suizidhilfe in der Schweiz erscheint denkbar – aber nur nach gründlicher rechtlicher, organisatorischer und gesellschaftlicher Klärung.
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Ein Arzt, der wegen sexueller Übergriffe eigentlich schon lange nicht mehr arbeiten dürfte, muss nun aufhören: Das Bundesgericht gab dem Kanton recht.
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