Notfallpraxis in Not: Der Kanton bezahlt

Der Zuger Regierungsrat zieht Konsequenzen aus dem Bundesgerichtsurteil zu den Notfall-Pauschalen – und subventioniert ein Praxis-Angebot. Notfalls jahrelang.

, 10. Februar 2025 um 09:25
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«Systemrelevantes Angebot»: Martin Pfister (Mitte), Regierungsrat und Gesundheitsdirektor Kanton Zug  |  Bild: RR ZG
Der Zuger Regierungsrat will, dass die Notfallpraxis der kantonalen Ärzte-Gesellschaft künftig jedes Jahr 600’000 Franken bekommt. Der Kantonsrat dürfte noch im Februar über den entsprechenden Antrag entscheiden. Bereits jetzt hat der Kanton der Praxis 400’000 Franken zugesichert; das Geld soll das Notfall-Angebot im Zeitraum von Januar bis August 2025 stützen. Dies bestätigte Gesundheitsdirektor Martin Pfister (Mitte) gegenüber «Zentralplus».
Im Hintergrund stehen die vieldiskutierten Bundesgerichtsurteile zu den Notfallpauschalen vom letzten Sommer. Sie brachten nicht nur Permanencen, Walk-in-Praxen und Ärztegesellschaften unter Druck; sondern auch die Kantonsregierungen stehen nun vor einem Problem. Denn wie sollen sie die Versorgung gewährleisten, wenn solche private Angebote eingehen, weil sie nicht mehr finanziert werden? Und was tun, wenn nun noch überfülltere Notfallstationen in den Kantonsspitälern drohen?
Im Kanton Luzern wurde das Problem bereits virulent: Dort schloss die Notfallpraxis der Ärzte in Sursee im November ihre Türen; nun müssen sich die Patienten am Abend und am Wochenende ans örtliche LUKS-Spital wenden. Der Kanton Luzern sah sich nicht in der Lage, eine Unterstützung zu bieten.
Im Kanton Zug ist die Lage ähnlich wie in Sursee: Dort betreibt die Ärzte-Gesellschaft in den Räumlichkeiten des Kantonsspitals zu Randzeiten eine Notfallpraxis. Diese geriet durch jenen Bundesgerichtsentscheid ebenfalls unter Druck – nicht nur, weil sie Abend- und Wochenarbeit nicht mehr speziell entgelten konnte, sondern auch wegen neuen Rechnungen: «Wir sind mit Rückforderungen von Krankenkassen konfrontiert und sind in Verhandlungen über tragbare Lösungen», sagte Peter Studer, Verwaltungsrat der Zuger Ärzte-Gesellschaft, in «Zentralplus».
Im reichen Zugerland macht jetzt aber die Kantonsregierung kurzen Prozess: Sie subventioniert die private Notfallpraxis. «Da es sich um ein systemrelevantes Angebot handelt, soll der Betrieb durch den Kanton unterstützt werden», so das Argument.
Die Unterstützung könnte womöglich jahrelang nötig sein, sagte Martin Pfister in «Zentralplus»: Denn nun müssten sich Krankenkassen und Notfallpraxis-Anbieter zusammenraufen – in verschiedenen Kantonen und für verschiedene Praxis-Situationen. Mit der Unterstützung des Kantons könne der Betrieb der Notfallpraxis in der Zwischenzeit aufrechterhalten werden.
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