Die
Notfallpraxis der Hausärzte in Sursee wurde vor 13 Jahren gegründet: Angesiedelt im örtlichen Spital, offerierte sie eine Walk-in-Versorgung von Montag bis Freitag nach 18 Uhr sowie am Wochenende zwischen 9 und 21 Uhr.
Der Grund liegt in einem
Bundesgerichtsurteil vom vergangenen Juni: Danach dürfen Permanencen nicht automatisch jenseits der allgemeinen Bürozeiten höhere Sätze verlangen. Die Dringlichkeits-Inkonvenienz-Pauschale sei für Fälle geschaffen worden, bei denen ein Hausarzt ausserhalb seiner Praxiszeit einen kurzfristigen Sondereinsatz leisten muss, befand das oberste Gericht. Aber nicht für Unternehmen, die so etwas quasi standardmässig anbieten.
«Ohne sachgerechte Finanzierung…»
Das Urteil machte obendrein auch den Weg frei, dass die Krankenkassen zu viel bezogene Pauschalen der letzten Jahre zurückfordern können.
Die Notfallpraxis in Sursee verrechnete zuvor für sämtliche Behandlungen die Zuschläge – durchschnittlich 85 Franken. Mehrere Krankenkassen forderten nun die Kosten für die Inkonvenienz-Zuschläge zurück.
«Ohne sachgerechte Finanzierung kann aber kein Betrieb mit entsprechendem Fachpersonal und Infrastruktur wirtschaftlich und vernünftig ausserhalb der ordentlichen Praxisöffnungszeiten betrieben werden», erklärt die Notfallpraxis Sursee AG ihre Schliessung.
Dem Personal – 13 MPA sowie 43 Ärztinnen und Ärzten – werde noch im September gekündigt.