Corona: Kein Ausfall-Geld für die Spitäler

Der Bund will sich nicht an den pandemiebedingten Ertragseinbussen der Spitäler beteiligen.

, 5. März 2024 um 13:23
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Nationalratspräsident Eric Nussbaumer konnte die Standesinitiative des Kantons Zürich ohne Diskussion abhaken. | Screenshot: www.parlament.ch
Für manche ist die Covid-Pandemie weit weg. Im Bundesparlament hingegen ist noch nicht alles abgehakt: Der Kanton Zürich verlangt mit einer Standesinitiative, dass sich Bund und Krankenkassen an den Kosten und Ertragsausfällen der Spitäler und Kliniken beteiligen.
«Wer zahlt, befiehlt», sagt ein Sprichwort. «Wer befiehlt, der bezahlt», steht indessen in der Begründung der Standesinitiative.
Es sei der Bund gewesen, der die Spitäler und Kliniken dazu verpflichtet hatte, ihre Kapazitäten für die Aufnahme von Patientinnen und Patienten zur Verfügung zu stellen. Und es sei der Bund gewesen, der Gesundheitseinrichtungen angewiesen hatte, auf nicht dringend angezeigte medizinische Eingriffe und Therapien zu verzichten.

Teures Operationsverbot

Mehrkosten und Mindereinnahmen waren die Folge. Gemäss Schätzungen des Spitalverbands Hplus belief sich der Schaden bis Ende April 2020 landesweit auf 1,5 bis 1,8 Milliarden Franken. Davon entfielen rund 80 Prozent auf Ertragsausfälle wegen des Behandlungs- und Operationsverbots vom 17. März bis 26. April 2020.
Nachdem der Ständerat vor ziemlich genau einem Jahr diesem Ansinnen eine Abfuhr erteilte, tat der Nationalrat am Dienstagmorgen das gleiche. Das heisst, er diskutierte die Sache nicht einmal und winkte die Empfehlung der vorberatenden Kommission durch. Diese beantragte mit 20 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Standesinitiative keine Folge zu geben.

Nicht nur Zürich

Dies ist insofern nicht wirklich erstaunlich, weil die beiden Räte bei früherer Gelegenheit weitgehend identische Initiativen aus den Kantonen Schaffhausen, Aargau, Tessin und Basel-Stadt bereits abgelehnt hatten.
Doch im Unterschied zu den bereits behandelten Standesinitiativen sah die des Kantons Zürich zusätzlich vor, dass sich auch die Krankenkassen an den Kosten und Ertragsausfällen beteiligen sollten. Nach Schätzungen des Zürcher Regierungsrats belief sich der Gesamtschaden auf 383 Millionen Franken. Die Mehrkosten verbunden mit den Ertragsausfällen würden die Jahresabschlüsse der Institutionen erheblich belasten.
Mit der Kostenbeteiligung der Krankenkassen würden aber Prämiengelder zweckentfremdet. Die Prämien müssen gemäss den gesetzlichen Grundlagen die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung decken. «Die Einnahmen aus den Prämien sollen folglich nicht eingesetzt werden, um Ertragsausfälle zu decken». schreibt die Sozialkommission des Nationalrats (SGK-N) in seinen Erwägungen. .

Ertragsausfälle kompensiert

Hierzu muss man wissen, dass die SGK-N bereits im April 2020, also kurz nach der Verhängung des Lockdowns, mit einem Postulat einen Bericht über die Auswirkungen der Gesundheitskosten auf Bund, Kantone, Versicherer und Versicherte verlangte.
Der Bericht wurde im Juni 2023 publiziert. Darin steht, dass die Spitäler 2020 und 2021 zwar Mehrkosten hatten, sie die Ertragsausfälle aber weitgehend kompensieren konnten.
Ein Teil der Spitäler vermochte in der besagten Zeit sogar Gewinne zu erzielen. Weiter hält die Kommission fest, dass der Bund den grössten Teil der pandemiebedingten Kosten übernommen hat und es Aufgabe der Kantone sei, die Spitalkapazitäten bereitzustellen.
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