Fortsetzung der unendlichen Efas-Geschichte

Nun will auch die nationalrätliche Gesundheitskommission die Langzeitpflege einheitlich finanzieren.

, 29. April 2023 um 09:17
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Céline Amaudruz, SVP-Nationalrätin aus Genf, präsidiert die Gesundheitskommission im Nationalrat. | Screenshot
«Als ich vor gut 20 Jahren vor einem Ausschuss des Solothurner Kantonsparlaments die einheitliche Finanzierung von stationären und ambulanten Leistungen (heute Efas, früher Monismus) vorstellte, hätte ich nicht zu träumen gewagt, dass ich im Jahr 2023 einen aktuellen Beitrag über die gleiche Reform schreiben würde.» Das schrieb der Economiesuisse-Ökonom Fridolin Marty hier in einem Gastbeitrag mit dem Titel: «Efas - die unendliche Geschichte».

Nationalratskommission lenkt ein

Am Freitag hat die nationalrätliche Gesundheitskommission (SGK-N) in dieser Sache einen weiteren Entscheid gefällt. Sie folgt dem Beschluss des Ständerats, «die Langzeitpflege in diese wichtige Reform der Finanzströme im Gesundheitssystem einzubeziehen», wie sie in einem Communiqué festhält.
Das ist eine Abkehr früherer Entscheide. Ursprünglich befand der Nationalrat, die Langzeitpflege erst zu einem späteren Zeitpunkt nach dem gleichen Muster wie ambulante und stationäre Behandlungen zu finanzieren.

Kostentransparenz

Die Kommission will aber sicherstellen, dass der Einbezug der Pflege flexibel und nur dann erfolgt, wenn im Pflegesektor die notwendige Kostentransparenz hergestellt und die Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» vollständig umgesetzt ist. Zudem fordert sie, dass die Patientenbeteiligung an Pflegekosten systematisch von den Kantonen übernommen wird.
Neben der Langzeitpflege ist auch die Rolle der Kantone bei der Rechnungskontrolle umstritten. Auch hier schliesst sich die SGK-N weitgehend den Beschlüssen des Ständerats an. Sie anerkennt, dass die Kantone Zugang zu den Daten der Versicherer benötigen, ist aber der Ansicht, dass die Rechnungskontrolle in der Zuständigkeit der Versicherer bleiben sollte.
Das Geschäft ist komplex. Und die SGK-N ist sich ihrer Sache offenbar nicht so sicher. Um sicherzustellen, dass ihre Beschlüsse kohärent sind, will sie ihre Anträge an ihrer nächsten ordentlichen Sitzung überprüfen, bevor sie sie dem Nationalrat unterbreitet. Die Abstimmungs­ergebnisse und Minderheitsanträge sollen erst nach der zweiten Lesung publiziert werden.
  • efas
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