Zweite Etappe für Umsetzung der Pflege-Initiative: Pflegepersonal findet sie ungenügend

Der Bundesrat will mit einem neuen Gesetz die Bedingungen für Pflegearbeit verbessern. Der Berufsverband ist enttäuscht.

, 21. Mai 2025 um 12:47
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Bild: HUG, PD
Mit Spannung erwartet – mit Enttäuschung quittiert: Für den Schweizer Berufsverband der Pflegefachleute (SBK) ist das, was der Bundesrat heute für die Umsetzung der zweiten Etappe der Pflegeinitiative beschlossen hat, schlicht ungenügend.
Der Bundesrat lasse die Pflegenden im Stich, beklagt sich der SBK. Eine erste Sichtung der Botschaft des Bundesrats enttäuscht den Verband. Der im Sommer 2024 in die Vernehmlassung geschickte Vorschlag wurde nicht verbessert, «im Gegenteil sogar verschlechtert», schreibt der SBK in seiner Reaktion.

Was den SBK stört

Sozialpartner können nationale Vorgaben unterschreiten: Die Regelungen im neuen Bundesgesetz können beim Abschluss von Gesamtarbeitsverträgen unterschritten werden. Das sei ein Novum, und es sei bedauerlich, dass der Bundesrat ausgerechnet in der Pflege ein solches Exempel statuieren wolle. Damit gefährde der Bundesrat die ganze Vorlage, warnt die SBK-Geschäftsführerin Yvonne Ribi.
Bundesrat spart bei der Pflegequalität: Der Bundesrat sieht keine Regelungen vor, die sicherstellen, dass genug Personal angestellt wird. Obwohl dies «ein Kernelement der Pflegeinitiative» sei. Dass für die Verbesserungen der Pflegequalität keine Finanzierungslösungen vorgeschlagen werden, mache das Gesetz für die Pflegenden zahnlos. «Der Bundesrat spart auf dem Rücken der Patienten und auf Kosten der Pflegenden bei der Pflegequalität. Mit einer solchen Lösung ist es unmöglich, die Berufsverweildauer zu erhöhen», findet Sophie Ley, die SBK-Präsidentin.

SBK fordert Nachbesserungen

Der SBK will nun das Parlament bei der Beratung der Vorlage davon überzeugen, dass Nachbessserungen nötig seien. Dies allerdings nicht in allen Bereichen. Erfreut ist der SBK nämlich, dass der Bundesrat den Beruf der Pflegeexpertin APN (Advanced Practice Nursing) reglementieren will. Das sei längst überfällig, findet Yvonne Ribi.
Der Bundesrsat will auch, dass die Arbeitszeiten in der Pflege besser planbar werden: Die Dienstpläne müssen mindestens vier Wochen im Voraus erstellt werden und kurzfristige Änderungen müssen ausgeglichen werden – finanziell oder in Form von Freizeit.
Mit der Reduktion der wöchentlichen Höchstarbeitszeit um fünf Stunden auf neu 45 Stunden und mit einer wöchentlichen Normalarbeitszeit zwischen 40 und 42 Stunden soll die Gesundheit der Pflegenden geschützt werden.
Überstunden müssen grundsätzlich durch Freizeit ausgeglichen werden. Ist dies nicht möglich, gilt ein Lohnzuschlag von mindestens 25 Prozent. Sonn- und Feiertagsarbeit werden mit Freizeit und einem Lohnzuschlag von mindestens 50 Prozent abgegolten.
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