Zuger Notfallpraxis entgeht Schliessung – dank Kantonshilfe

Nach dem Wegfall der Notfallpauschalen greift der Kanton Zug der Notfallpraxis der Zuger Ärztegesellschaft mit 600’000 Franken jährlich unter die Arme.

, 22. Mai 2025 um 13:10
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Nachdem der ehemalige Zuger Gesundheitsdirektor Martin Pfister im März in den Bundesrat gewählt wurde, hat Landammann Andreas Hostettler die Leitung der Gesundheitsdirektion Zug ad interim übernommen. Pfisters Nachfolge wird am 15. Juni 2025 durch eine Ergänzungswahl bestimmt. Bild: zvg
Nach den Bundesgerichtsurteilen von 2024, die pauschale Zuschläge für dringende Konsultationen in Walk-in-Praxen und Permanencen untersagten, geraten zahlreiche Notfallpraxen finanziell ins Wanken.
Auch die Notfallpraxis der Zuger Ärztegesellschaft ist betroffen – rund 670'000 Franken ihres Jahresumsatzes von 2,2 Millionen Franken stammen aus genau jenen Zuschlägen, die nun wegfallen.
Um das medizinische Angebot in den Randzeiten dennoch aufrechterhalten zu können, hat der Kanton Zug reagiert: Bereits Anfang Jahr kündigte der damalige Gesundheitsdirektor und heutige Bundesrat Martin Pfister an, die Praxis künftig mit jährlich 600'000 Franken zu unterstützen – vorerst befristet, bis eine neue, tariflich verankerte Finanzierungslösung gefunden ist.
Am Donnerstag stellte sich nun auch der Zuger Kantonsrat hinter das Vorhaben. Wie die «Zuger Zeitung» schreibt, hätten sämtliche Fraktionen die Hilfe unterstützt und auf ihre Bedeutung hingewiesen.
Hans Jörg Villiger (SVP) nannte die Vorlage eine Sicherung der «kostengünstigen medizinischen Grundversorgung» für die Bevölkerung, insbesondere ausserhalb der regulären Öffnungszeiten.
Die Regierung selbst bezeichnete die Notfallpraxis gegenüber der «Zuger Zeitung» als «systemrelevant» und «von grosser Bedeutung» für den Kanton. Die Schlussabstimmung ist für Anfang Juli geplant.

Kantonshilfe

Die Lage in Zug ist symptomatisch für ein grösseres Problem, mit dem sich nun viele Kantone konfrontiert sehen: Die Gerichtsurteile bringen nicht nur einzelne Praxen, sondern auch ganze Versorgungsmodelle unter Druck. Denn mit dem Wegfall der Inkonvenienz-Pauschalen stehen zahlreiche private Notfallangebote vor dem Aus – gerade jene, die abends, an Wochenenden oder an Feiertagen geöffnet sind.
Was das in der Praxis bedeutet, zeigt ein Blick in den Kanton Luzern. Dort musste die Notfallpraxis in Sursee im November 2024 ihren Betrieb einstellen. Seither müssen Patienten abends und an Wochenenden auf die Notfallstation des Luzerner Kantonsspitals ausweichen. Eine staatliche Unterstützung blieb in Luzern aus.
Auch in Zug ist die Situation angespannt. Die dortige Notfallpraxis wird von der Ärztegesellschaft in den Räumen des Kantonsspitals betrieben und geriet nach dem Bundesgerichtsentscheid massiv unter finanziellen Druck – nicht nur, weil Abend- und Wochenenddienste nicht mehr mit Zuschlägen abgegolten werden dürfen, sondern auch wegen Rückforderungen durch Krankenkassen.

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