Zu schnell, zu früh: Zürich zieht bei Trans-OPs die Bremse an

Der Kanton verschärft den Kurs bei Eingriffen an transidenten Jugendlichen – und will nationale Standards: Bern soll Verbote prüfen.

, 7. Juli 2025 um 12:34
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Regierungspräsidentin Natalie Rickli (SVP) bei der Vorstellung des Rechtsgutachtens, Zürich, 7. Juli 2025.
Die Zürcher Regierung wird in Bern vorstellig und will, dass keine irreversiblen Geschlechtsumwandlungen bei Menschen unter 18 mehr möglich sein sollen. Der Kanton fordert vom Bund, ein entsprechendes Gesetz zu prüfen. «Dazu gehört auch die Festlegung, dass die Abgabe von Pubertätsblockern grundsätzlich nur im Rahmen wissenschaftlich begleiteter Studien erfolgen sollte», teilt die Gesundheitsdirektion mit.
Bereits Anfang 2024 hatte die Zürcher Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli die Spitäler aufgefordert, geschlechtsangleichende Operationen bei Minderjährigen mit äusserster Zurückhaltung vorzunehmen. Und: Solche Eingriffe seien nur mit dem Einverständnis der Sorgeberechtigten durchzuführen.

Spielraum der Kantone begrenzt

Im Hintergrund stand unter anderem auch die Intervention von Eltern von Transgender-Jugendlichen, die warnten, dass Behandlungen im Bereich der Geschlechtsinkongruenz allzu schnell erfolgten.
Inzwischen hat das Zürcher Amt für Gesundheit ein Kompetenznetzwerk zur Diagnostik und Behandlung der Geschlechtsinkongruenz ins Leben gerufen; geleitet wird es vom Institut für Biomedizinische Ethik der Universität Zürich.
Zudem bestellte die Gesundheitsdirekton ein Rechtsgutachten, um ein Verbot irreversibler Behandlungen durch den Kanton zu prüfen. Das Rechtsgutachten ergab, dass der Handlungsspielraum der Kantone begrenzt ist: Es müsste auf Bundesebene angesetzt werden.

Voraussetzung für Leistungsauftrag

Das Rechtsgutachten, geleitet von den Jus-Professoren Thomas Gächter und Brigitte Tag, empfahl die Einrichtung eines interdisziplinären Indikationsboards zur Qualitätssicherung; dies soll helfen, übereilte Diagnosen und vorschnelle Behandlungen zu verhindern. Die Zürcher Gesundheitsdirektion wird jetzt solche Indikationsboards als Voraussetzung für die Erteilung eines Leistungsauftrags festlegen. Ergänzend zum Kompetenznetzwerk und zu den Indikationsboards erfolgt die Abgabe von Pubertätsblockern im Rahmen wissenschaftlich begleiteter Studien.
Man habe bereits erreicht, dass letztes Jahr deutlich weniger Operationen an Minderjährigen durchgeführt wurden, sagte Regierungsrätin Natalie Rickli an einer Pressekonferenz in Zürich: «Minderjährige, die während der Adoleszenz ihre Geschlechtsidentität noch entwickeln, sollen vor Eingriffen geschützt werden, die sie später bereuen könnten. Erst mit 18 Jahren kann man wählen und abstimmen, heiraten, einen Mietvertrag abschliessen oder seinen Wohnort und weitere Lebensaspekte selber bestimmen. Deshalb sollten auch sehr weitreichende Entscheidungen zu Geschlechtsanpassungen erst mit der Volljährigkeit möglich sein.»
«Schutz vor irreversiblen Eingriffen bei Minderjährigen»: Medienkonferenz der Gesundheitsdirektion Zürich

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