Hierzulande plant der Bundesrat bekanntlich, dass die Pharmahersteller auf ihren Packungen diverse Erkennungsmerkmale anbringen müssen – zum Beispiel mit einem QR-Code, der Darreichungsform, Chargennummer und Verfallsdatum ausweist. Die Idee richtet sich vor allem gegen Fälschungen; und sie stösst bei den Arzneimittelfirmen
auf erheblichen Widerstand.
Doch warum dies nicht mit einer anderen Idee verbinden, die derzeit in der EU diskutiert wird?
Dort geht es darum, dass die gedruckte Beilage bei Medikamenten abgeschafft werden könnte – wobei die Informationen dann per QR-Code auf der Packung abrufbar wären. So hat die EU-Kommission eine Umfrage gestartet, in der Healthcare Professionals nach Einschätzungen befragt werden.
Für die elektronische Version spricht nicht bloss die Nachhaltigkeit und die womöglich günstigere Herstellung; sondern im Gegensatz zum Papier kann der aufgedruckte Code auch zu weiterführenden Informationen verlinken. Obendrein verlaubt es das Verfahren, die Informationen stets aktuell zu halten.
Mehrarbeit für Apotheken?
Jüngst zeigte
eine Erhebung, welche die Universität Kopenhagen mit dem Apothekerverband in Dänemark durchgeführt hat, dass die Apothekenkunden durchaus offen sind für die Idee: Zwei Drittel der Befragten (64 Prozent) erachten es als «gute» oder «sehr gute Idee», die gedruckte Packungsbeilage durch eine elektronische Version zu ersetzen. Ein Fünftel (20 Prozent) sprachen sich dagegen aus – wobei dies eher die Menschen im Alter über 65 Jahren waren.
Als Hauptargument für die Abschaffung der Beipackzettel wurde die Nachhaltigkeit respektive der Umweltschutz angekreuzt.
Laut den EU-Plänen soll es künftig den einzelnen Staaten überlassen sein, wie der Beipackzettel abgegeben wird. Später könnte die EU dann womöglich die elektronische Fassung verbindlich vorschreiben; denn die ist momentan zwar üblich, aber keineswegs Pflicht.
In Deutschland wandten sich
der Apothekenverband – im Gegensatz zu den Herstellern – gegen diese Pläne. Ihre Befürchtung: Mehrarbeit. Denn wenn alle Kunden (wie vorgesehen) auf Wunsch eine Papierversion erhalten müssen, dürfte die Aufgabe des Ausdruckens bei den Apotheken hängen bleiben.