Bundesrat will nur noch E-Rezepte zulassen

Ärzte und Ärztinnen sollen Verschreibungen für Medikamente künftig zwingend elektronisch ausstellen. Und sie müssen den Patienten einen Medikationsplan erstellen.

, 3. September 2025 um 10:24
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Ärztinnen und Ärzte sollen künftig nur noch elektronische Rezepte ausstellen dürfen. | E-Rezept
Der Bundesrat will das Heilmittelgesetz, seit 2002 in Kraft, zum dritten Mal revidieren. Ein Kernpunkt in der Teilrevision: Die Ärzte und Ärztinnen sollen nur noch elektronische Rezepte ausstellen dürfen.
Sie können dies bereits heute freiwillig machen und die Rezepte dann digital an die vom Patienten gewünschte Apotheke weiterleiten. Künftig soll das obligatorisch sein. Der Bundesrat erhofft sich mit der ausschliesslich digitalen Übertragung von E-Rezepten, dass diese besser lesbar sind und die Patientensicherheit erhöhen. Mit elektronischen Rezepten sollen auch Fälschungen und unerlaubte Mehrfacheinlösungen verhindert werden.

Auch Papierausdruck erlaubt

Auf Verlangen der Patienten können die Ärzte und Ärztinnen das Rezept als Ausdruck in Papierform abgeben. Es muss aber trotzdem eine elektronische Verschreibung sein, die auch elektronisch lesbar ist. Handschriftliche Signaturen wären künftig nicht mehr möglich.
Neu sollen Patienten zum Rezept auch einen elektronischen Medikationsplan erhalten, also eine Liste der verschriebenen Arzneimittel und Informationen über deren Anwendung. Damit will der Bundesrat falsche Einnahmen reduzieren und die Therapietreue erhöhen. Ein Medikationsplan verbessere auch den Informationsaustausch zwischen den beteiligten Gesundheitsfachpersonen, reduziere Medikationsfehler und helfe, Wechselwirkungen zwischen eingenommenen Arzneimitteln frühzeitig zu erkennen, hofft der Bundesrat.
Ärzte und Ärztinn müssen den Medikationsplan elektronisch erstellen und laufend aktualisieren. Sie müssen dazu ein System von privaten Anbietern wählen. Der Bund verzichtet auf ein System, das er selber betreibt.

Spitäler müssen Kinder-Dosierungen berechnen

Eine weitere Neuerung, die der Bundesrat bei der Revision des Heilmittelgesetzes vorsieht, betrifft Kinder-Arzneimittel: Künftig sollen Spitäler die individuelle Dosierung für jedes Kind mit einem elektronischen System berechnen müssen. Das soll Berechnungsfehler verhindern. Was vorerst nur für Spitäler gilt, will der Bundesrat in einem zweiten Schritt auf weitere ambulante Bereiche ausdehnen.

Arzneimitteln für neuartige Therapien

Die Arzneimittel für neuartige Therapien, so genannte Advanced Therapy Medicinal Products (ATMP), werden im revidierten Heilmittelgesetz klarer geregelt. Die Schweiz will ihre Bestimmungen zu den ATMP an das EU-Recht angleichen. «Ziel ist es, der Bevölkerung einen einfachen und sicheren Zugang zu innovativen und qualitativ hochstehenden Produkten zu gewährleisten», teilt der Bundesrat mit.
Die geplanten Änderungen müssen noch vom Parlament genehmigt werden.
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