Vifor muss nicht 3,8 Millionen zahlen

Die ehemalige Galenica und ihre Tochter HCI Solutions hatten mit ihren Index-Datenbanken zwar den Markt beherrscht – aber kaum missbraucht.

, 23. April 2025 um 10:32
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Bild: PD
Vifor Pharma – bis 2017 ein Teil der Galenica – muss weniger Strafe bezahlen. Ursprünglich hatte die Wettbewerbskommission (Weko) das Unternehmen zu einer Busse von 4,5 Millionen Franken verurteilt.
Die Weko hatte die damalige Galenica und ihre Tochtergesellschaft HCI Solutions gebüsst, weil sie ihre marktbeherrschende Stellung bei elektronischen Medikamenteninformationen missbraucht hätten.
Schon vor drei Jahren erreichte Vifor mit einer Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Reduktion der Busse auf 3,8 Millionen Franken. Nun hat das Bundesgericht entschieden, dass auch dieser Betrag noch zu hoch sei.

«Nur begrenzt missbraucht»

Der Grund: HCI Solution habe zwar «auf den relevanten Märkten über eine marktbeherrschende Stellung verfügt», jedoch ihre Stellung «nur in einem sehr begrenzten Ausmass missbraucht».
Die Einschränkung des Wettbewerbs zulasten der Konkurrenz sei gering gewesen. Deshalb müsse die Busse neu bemessen werden, kommt das Bundesgericht zum Schluss.

Index-Datenbanken im Visier

Die Weko eröffnete 2012 eine Untersuchung zur Kommerzialisierung von elektronischen Medikamenteninformationen, wie sie von Ärzten, Spitälern, Apotheken oder Grossisten verwendet werden.
Die HCI Solutions nahm in die Verträge mit Softwarehäusern Klauseln auf, welche verhinderten, dass die Datenbanken von anderer Anbietern verwendet wurden. Zudem bot sie den Kunden die Aufnahme der Medikamenteninformationen in die Index-Datenbanken nur gebündelt mit weiteren Dienstleistungen an.

So hoch waren die Marktanteile 2012 bis 2016

Gemäss den richterlichen Feststellungen hatte die HCI Solutions mit ihren diversen Index-Datenbanken bei den folgenden Leistungserbringern diese Marktanteile:
- Ärztinnen und Ärzte: 95 % (2012) bis 85 % (2016);
- Apotheken: 99 % bis 95 %;
- Spitäler: 100 % bis 90 %;
- Drogerien: 73 % bis 59 %;
- Kostenträger: 100 %.
Zum Vergleich: Eine Konkurrentin der Beschwerdeführerin, die Gesellschaft Ywesee, erreichte mit ihrem Konkurrenzprodukt MEDIupdate XML rund 1000 Ärztinnen und Ärzte oder einen Marktanteil von rund 5 Prozent.

Bundesgerichtsurteil 2C_244/2022 vom 23. Januar 2025

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