Ab Juli 2026 werden erstmals auch Kosten von digitalen Gesundheitsanwendungen durch die Krankenkassen übernommen. Konkret können Apps zur kognitiven Verhaltenstherapie bei Depressionen vergütet werden. Das Innendepartement EDI hat die sogenannte Krankenpflege-Leistungsverordnung entsprechend erweitert.
Die digitalen Therapieangebote können ergänzend zu einer Psychotherapie oder als Überbrückung bis zum Beginn einer Psychotherapie eingesetzt werden. Die Krankenkasse wird dabei die Anwendungen zur Behandlung von leichten bis mittelschweren depressiven Episoden oder von wiederkehrenden depressiven Störungen vergüten – sofern sie von einem Arzt mit dem erforderlichen Fachtitel verschrieben wurden.
Damit gelangen nun auch in der Schweiz Digital-Tools auf die sogenannte Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL), die auflistet, welche Medizinprodukte von den Kassen vergütet werden.
Deutschland: 73 Apps auf Rezept
Die grosse Vorreiterrolle in diesem Feld spielt Deutschland. Dort gibt es seit 2020 ein institutionalisiertes Verfahren, mit dem Apps & Co. in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen werden. Derzeit stehen 73 digitale Gesundheitsanwendungen, kurz «DiGA»,
im entsprechenden Verzeichnis.
Am häufigsten werden DiGA zur Behandlung von psychischen Erkrankungen vergütet (30 Prozent), gefolgt von Angeboten gegen Stoffwechselkrankheiten (28 Prozent) sowie bei Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems (16 Prozent).
Die am häufigsten genutzten (und vergüteten) Einzelprodukte waren zuletzt Oviva (Abnehm-App), Vivira (Training gegen Rückenschmerzen), Kalmeda (Tinnitus-Therapie), Zanadio (Abnehm-App) und die Endo-App (Endometriose-Beobachtung).