Pflegeinitiative: «Umsetzung würde Fachkräftemangel verschärfen»

Der Vaka warnt vor dem administrativen Aufwand. Der Fachkräftemangel werde dadurch verschärft.

, 11. Oktober 2024 um 08:08
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Ob ihnen mit der Umsetzung der Pflegeinitiative das Lachen vergeht? | Bild: Vaka
Die Pflegeinitiative hat die zweite Etappe in Angriff genommen: Das neue Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege (BGAP) befindet sich in der Vernehmlassung.
Vaka, der Verband der Spitäler, Kliniken, Pflegeinstitutionen und Spitex-Organisationen im Kanton Aargau, kann dem bundesrätlichen Vorschlag wenig abgewinnen.

«Wichtig und richtig»

Er findet es zwar «wichtig und richtig», die Arbeitsbedingungen für die Mitarbeitenden aller Berufsgruppen im Gesundheitswesen zu verbessern.
Aber: Mit seinem Entwurf verfehle der Bundesrat dieses Ziel grundlegend: «Mit einer Vielzahl von neuen Auflagen wird die Bürokratie weiter erhöht und die prekäre Situation hinsichtlich Finanzierung und Rekrutierung von Fachkräften weiter verschärft.»
Die Hauptursache für den Fachkräftemangel sieht der Vaka in der übermässigen Regulierung. «Leider schlägt der Bundesrat mit dem neuen Gesetz zusätzliche Regulierungen vor, die die Situation weiter verschärfen werden», schreibt der Verband in «Vaka aktuell.»

Es fehlt an der Finanzierung

Frage an Vaka-Geschäftsführer Hans Urs Schneeberger: Wie müsste denn der Gesetzesentwurf daherkommen, um den Verfassungsauftrag zu erfüllen? «Es ist dringend angezeigt, die Finanzierung der Leistungen zu verbessern und die Auflagen zu verringern». Nur so könne das angestrebte Ziel erreicht werden.
Im «Vaka aktuell» steht zudem, dass die Finanzierung der vorgesehenen Massnahmen fast komplett ausgeblendet würde. «Doch ohne Finanzierung wird das Gesetz wirkungslos bleiben.» Die Betriebe hätten in der aktuell sehr angespannten finanziellen Situation nicht die Möglichkeit, die entsprechenden Massnahmen umzusetzen.
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Vaka-Geschäftsführer Hans Urs Schneeberger.
Die Hauptursache für den Fachkräftemangel für die Arbeit am Patienten sieht Schneeberger «in der überbordenden Bürokratie». Der wachsende administrative Aufwand sei eine der Hauptgründe für den Ausstieg aus dem Beruf. «Leider schlägt der Bundesrat mit dem neuen Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege zusätzliche Regulierungen vor, die die Situation weiter verschärfen werden.»

Fördern statt zwingen

Der Bundesrat sollte geeignete Fördermassnahmen statt zusätzliche «Zwangsmassnahmen und Regulierungen» vorschlagen, erklärt Schneeberger.
Er denkt etwa an Förderprogramme zur Ambulantisierung, was weniger Schichtdienste und insbesondere weniger Nachtschichten zur Folge hätte. Oder an Angebote für Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Pflegefachkräfte, Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Bildungsverantwortliche und Berufsbildende und Mentorprogramme. Und ja: «Die erforderlichen finanziellen Mittel müssen durch den Bund bereitgestellt werden», fordert Schneeberger.

30 Millionen Arbeitsstunden

Gemäss «Vaka aktuell» würde mit der Reduktion der Arbeitszeiten der Fachkräftemangel zusätzlich verschärft. Bei einer 38-Stunden-Woche in der Pflege würden 30 Millionen Arbeitsstunden wegfallen. Um diese zu kompensieren, müssten zusätzlich 15'400 Pflegepersonen mit einem Vollzeitpensum angestellt werden. Die Konsequenz: Mehrkosten um 1,4 Milliarden Franken.
Zudem stört sich der Vaka daran, dass die Pflegemitarbeitenden wegen der höheren Entschädigungen der Überzeit gegenüber anderen Mitarbeitenden bessergestellt würden. «Die Ungleichbehandlung würde den innerbetrieblichen Frieden stören», moniert der Vaka. Mit der Festlegung der Höchstarbeitszeit auf 45 Stunden wird die Dienstplanung zudem eingeschränkt – zum Nachteil der Arbeitnehmenden.
Im neuen Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege (BGAP), das sich in der Vernehmlassung befindet, schlägt der Bundesrat Vorgaben in folgenden Bereichen vor:
  • Wöchentliche Höchstarbeitszeit und Überzeit
  • Wöchentliche Normalarbeitszeit
  • Ausgleich von Überstunden
  • Ausgleich von Nachtarbeit
  • Ausgleich von Sonntags- und Feiertagsarbeit
  • Umkleidezeit
  • Mindestdauer und Entlöhnung von Pausen
  • Anrechnung und Ausgleich von Bereitschafts- und Pikettdienst
  • Ankündigung von Dienstplänen sowie Bereitschafts- und Pikettdienst
  • Kompensation für kurzfristige Einsätze

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