Im neuen Tardoc sind Magen-Darm-Spiegelungen billiger geworden. Der Grund: Im alten Tarmed war der Aufwand für die Vorbereitung und Nachbetreuung bei beiden Untersuchungen jeweils enthalten. So rechneten die Ärzte diese Leistungen doppelt ab, wenn sie die Gastroskopie und die Koloskopie in der gleichen Sitzung durchführten.
Der neu gültige Tardoc korrigiert das. Das führt dazu, dass die Gastroenterologen 35 bis 40 Prozent weniger für eine Magen-Darm-Spiegelung verrechnen können, wie die Schweizerische Gesellschaft für Gastroenterologie (SGGSSG) gegenüber Medinside bestätigt.
Die Konsumentenzeitschrift
«K-Tipp» schilderte nun zwei Fälle, wonach gastroenterologischen Praxen diese Neuerung mit einem Trick umgehen. Sie teilen die beiden Endoskopien auf zwei Termine auf. So können sie die Vorbereitung und Nachbetreuung nach wie vor zweimal verrechnen.
Die SGGSSG hat wenig Verständnis für solche Tarifoptimierungen: «Bei einer klaren Indikation zum Doppeluntersuch – zum Beispiel bei einer Anämieabklärung – sollten die beiden Endoskopien in der gleichen Session erfolgen», erklärt Co-Präsident Alain Vonlaufen. Das sei auch ökologischer.
Er rechnet vor, dass der finanzielle Anreiz, die Untersuchungen zu trennen, gering sei: «Die Tarifdifferenz im Vergleich zum Tarmed liegt im Einzeluntersuch bei 25 Prozent weniger für die Gastroskopie, und bei 20 bis 30 Prozent weniger für die Koloskopie, je nach Komplexität des Untersuchs. Werden zwei Termine vergeben, so ist auch der administrative Aufwand höher.»
«Der Tarif darf keinen Einfluss auf die gute Praxis haben»
Die SGGSSG ist klar der Meinung, dass Doppeluntersuchungen – sofern indiziert – weiterhin durchgeführt werden müssen. «Der Tarif – so inadäquat er auch sein mag – darf keinen negativen Einfluss auf die gute Praxis haben», betont Vonlaufen.
Es sei aber nicht Aufgabe der SGGSSG, in das Abrechnungsverhalten der Gastroenterologen einzugreifen. Die Gesellschaft hat am letzten Jahreskongress Workshops durchgeführt, um die Mitglieder mit dem Tardoc vertraut zu machen. Es seien keine Empfehlungen abgegeben worden, die den Tarif zu optimieren. «Es darf und soll abgerechnet werden, was auch tatsächlich an medizinischen Leistungen erbracht wurde.»