St. Gallen: Verbände klagen gegen ausbleibende Pflegefinanzierung

Curaviva St. Gallen und Senesuisse ziehen vor Bundesgericht, weil der Kanton die Finanzierung für Pflege, Betreuung und Aufenthalt in Altersheimen nicht an die gestiegenen Kosten anpasst.

, 21. Oktober 2025 um 13:56
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Symbolbild:>Unsplash
Die St. Galler Regierung streicht die für 2026 geplante Anpassung der Tarife für Alters- und Pflegeheime. Die alle drei Jahre vorgeschriebene Überprüfung der Beiträge entfällt aus Spargründen.
Die Verbände Curaviva St. Gallen und Senesuisse, die über 100 Einrichtungen vertreten, haben daraufhin beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht. Sie kritisieren, dass der Regierungsrat die gestiegenen Kosten für die Bewohnerinnen und Bewohner nicht übernimmt. Die Pflegefinanzierung soll weiterhin auf den Kostenzahlen von 2021 basieren, für Unterkunft und Betreuung sogar auf Daten von 2008. Die Verbände fordern eine dringliche Anpassung an das heutige Niveau.

Steigende Kosten

Die Pflegekosten steigen seit Jahren, vor allem die Löhne der Mitarbeitenden machen 70 bis 80 Prozent der Ausgaben aus. Mit der Annahme der Pflegeinitiative auf nationaler Ebene votierte die Bevölkerung für bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege. Diese Vorgaben bleiben im Kanton St. Gallen derzeit unberücksichtigt, heisst es in einer gemeinsamen Mitteilung der Verbände.
Trotz der gesetzlichen Verpflichtung zur Ausfinanzierung der Pflegekosten und der Dreijahresanpassung verzichtet die Regierung auf eine Aktualisierung der Beiträge. Eine Analyse des kantonalen Gesundheitsdepartements hatte zuvor einen deutlichen Nachholbedarf festgestellt, insbesondere bei den Löhnen. Auch Vertreter der Gemeinden, die einen Grossteil der Kosten tragen, hatten sich für eine Erhöhung ausgesprochen. Christian Streit, Geschäftsführer von Senesuisse, kritisiert: «Die Verweigerung ist gesetzeswidrig und unsozial. Bewohnerinnen und Bewohner sowie Mitarbeitende haben Anspruch auf ausreichende Mittel für eine angemessene Pflege.»

Zweiklassengesellschaft

Auch die Ergänzungsleistungen (EL) für Betreuung und Aufenthalt bleiben von der ausstehenden Anpassung betroffen. Das Bundesgesetz schreibt vor, dass Heimaufenthalte nicht zu Sozialhilfeabhängigkeit führen sollen. Die von der Regierung auf rund 10 Millionen Franken geschätzten Mehrkosten werden bisher nicht übernommen. Befürchtet wird, dass dies zu einer Zweiklassengesellschaft führt: Wer es sich leisten kann, behält den Heimplatz, andere werden auf Sozialhilfe angewiesen sein – mit Kosten für die Gemeinden.
Die Diskussion hat inzwischen den Kantonsrat erreicht. SVP, Mitte-EVP und SP/Grüne/GLP fordern eine Erklärung der Regierung. Curaviva-Präsidentin Corinne Dähler ergänzt: «Unsere älteren Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht in Mehrbettzimmer zurückgestuft werden. Wir müssen uns für die Schwächsten einsetzen.»
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