Wie retten wir unsere Spitäler? Eine der interessanteren Debatte dazu läuft im Bündnerland. Dort schlug die Kantonsregierung letztes Jahr vor, einen 100-Millionen-Fallschirm aufzuspannen, um Spitäler in Notlage zu retten. Dabei sollten sich jeweils auch die Gemeinden zur Hälfte beteiligen, falls «ihre» Gesundheitsorganisation in Chur für ein Darlehen anklopfen muss; hinzu kamen andere Auflagen.
Im Vernehmlassungsverfahren
fiel die Idee durch: Nicht nur Parteien und Gemeinden, sondern auch viele Spitäler äusserten sich kritisch. Und so entstand der Eindruck, dass trotz grassierenden roten Zahlen noch ein gesundes Selbstbewusstsein herrscht in der Branche. «Die Aufnahme eines Darlehens führt nur zu einer weiteren respektive einer zusätzlichen Verschuldung», sagte beispielsweise Werner Natter, Präsident der Gesundheitsversorgungsregion Albula/Viamala, im «Bündner Tagblatt».
Breiter Rückhalt
Doch nun kommt der nächste politische Vorstoss in Chur – und der geht noch weiter: In einem Auftrag, der im Kantonsparlament vorliegt, wird ein Gesetz zur Schaffung von À-fonds-perdu-Beiträgen für Spitäler verlangt. Eingereicht wurde die Forderung an die Regierung von Martin Bettinaglio, Fraktionspräsident der Mitte, also der grössten Partei; unterzeichnet wurde sie von 50 Volksvertretern aus allen Lagern; der Grosse Rat hat insgesamt 120 Mitglieder. Das Anliegen geniesst also,
wie die «Südostschweiz» kommentiert, «einen breiten politischen Rückhalt».
«Da aktuell viele Gemeinden die laufenden Defizite der Spitäler zu tragen haben, ist es für sie finanziell kaum tragbar, zusätzlich noch im grösseren Umfang Projekt- beziehungsweise Investitionsbeiträge zu gewähren», erklärten die Unterzeichner zu ihrem Anliegen.
Machen wir uns ehrlich
Für die laufenden Kosten die Gemeinden – für die Investitionen der Kanton. Im Grunde ist dies nur ein weiterer Schritt zur Ehrlichkeit. Fast im ganzen Land lassen sich die öffentlichen Spitäler mit der heutigen Spitalfinanzierung nicht halten; und folglich springen Kantone und Gemeinden auf vielerlei Arten ein: Sie subventionieren ihre Spitäler. Auch wenn niemand dieses Wort dafür verwendet.
Man kann natürlich viele Debatten darüber führen, ob und wann bei der Abgeltung von gemeinwirtschaftlichen Leistungen, bei Bonitäts-Garantien (wie jüngst beim USZ), bei Krediten, bei Fallschirmen oder bei frischem Eigenkapital eine Grenze überschritten wird. Doch die Lage ist klar: Wenn die Tarife langfristig nicht mit den Kosten mithalten, wenn deshalb selbst effizienteste Spitäler in Not geraten – dann bezahlen am Ende die Steuerzahlerinnen und -zahler die Differenz. Ganz gleich, ob irgendein Bundesgesetz seit mittlerweile 12 Jahren vorsieht, dass die Preise der Spitäler die Investitionen finanziell abdecken.
In Graubünden hatten Regierung und Grosser Rat letztes Jahr auch schon in Aussicht gestellt, den Spielraum im Bereich der Gemeinwirtschaftlichen -Leistungen deutlich mehr ausschöpfen zu wollen.