Die Aprioris-Praxen sehen sich als Alternative zwischen Apotheken und Notfall: Sie sollen eine
Anlaufstelle für medizinische Bagatellfälle sein – explizit genannt werden etwa Blasenentzündung, Durchfall, Erkältung, Grippe, Fieber, Hals- und Rachenentzündung. Untersucht und behandelt werden die Patienten von einer Pflegefachperson. Ärztliches Personal wird nur bei Bedarf hinzugezogen.
Bisher gab es die Praxen in den Kantonen Aargau, Thurgau und Zürich. Nun hat Aprioris-Gründer Christian Köpe seine erste Filiale in Bern eröffnet. Dort agiert die Kette als «Shop-in-Shop»-Modell in einer Apotheke. In einem Nebengebäude der Christoffel-Apotheke werden Patienten mit einfachen Beschwerden von diplomierten Pflegefachpersonen behandelt.
Freut das die Krankenkassen?
Die Leistungen seien von den Krankenkassen anerkannt, betont Aprioris. «Wir sind als eine ärztliche Institution bewilligt, verfügen über die Bewilligung zu Lasten der obligatorischen Krankenversicherung abzurechnen und sind krankenkassenanerkannt.» Abgerechnet wird mit den regulären Taxpunkt-Werten. Christian Köpe ist trotzdem überzeugt davon, dass die Aprioris-Praxen billiger arbeiten als Hausarzt-Praxen.
Das sollte die Krankenkassen freuen. Diese äussern sich allerdings noch vorsichtig über das neue Aprioris-Soforthilfe-Modell.
Noch keinen Einblick in Abrechnungspraxis
«Wir haben keinen Einblick in die Abrechnungspraxis und die Finanzierungsregelungen dieser Praxen», antwortete Dirk Meisel, Sprecher des Krankenkassenverbands Prioswiss auf eine Anfrage von Medinside. Die Aprioris-Praxen dürfen ihre Leistungen zwar grundsätzlich über die obligatorische Krankenversicherung abrechnen. Allerdings gilt dies nicht für alle Angebote. Impfungen, Herz-Checks und andere Abklärungen laufen nicht über die Grundversicherung – auch wenn sie als «medizinischen Soforthilfe» von Pflegefachpersonen oder Apothekern erbracht werden.
«Hat Potenzial»
Prioswiss beobachte neue kostendämpfende Angebote «prinzipiell mit Interesse», sagt Dirk Meisel. «Solche Modelle der integrierten Versorgung haben Potenzial. Sie decken ein Bedürfnis der Patientinnen und Patienten nach einer raschen und qualifizierten Erstberatung und Behandlung. Sie können die Effizienz steigern, Notfälle entlasten und den Hausärztemangel mildern.»
Doch er betont auch: Wenn Pflegefachpersonen die Patienten betreuen und die Ärzte nur im Hintergrund beaufsichtigen, sei es wichtig, dass die Tarifbestimmungen eingehalten würden, «also, dass nichtärztliche und ärztliche Leistungen nur über die jeweils dafür bestimmten Tarifpositionen abgerechnet werden».