Was soll mit den ärztlichen Zusatzhonoraren geschehen? Die Zürcher Kantonsregierung will die gesetzliche Regelung aus dem Jahr 2008 überholen. Derzeit können die Klinikdirektoren entscheiden, wie die Einkünfte aus den Honoraren mit Zusatzversicherten verteilt werden; und zwar gilt diese Regelung für alle öffentlichen Spitäler im Kanton.
Der Regierungsrat will nun – einerseits – dafür sorgen, dass die oberste Spitalleitung jeweils über die Verteilung der ärztlichen Zusatzhonorare befindet; und zweitens ist er Ansicht, dass ohnehin nur noch die kantonalen Spitäler solch einer gesetzlichen Regelung bedürfen.
«Wichtiges Führungsinstrument»
Gut möglich nun aber, dass das ganze Projekt scheitert. Denn gestern stellt sich die zuständige Parlamentskommission dagegen: Die
Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit schlägt vor, dass das geplante Gesetz abgelehnt wird; allerdings war das Resultat mit 8 zu 7 Stimmen knapp. Auf der Nein-Seite waren die Vertreter von SVP, FDP und GLP (und diese Parteien können zusammen eine Mehrheit im Parlament zustandebringen).
Das Gesetz habe sich bewährt, so eine Mehrheit der Kommission: «Mit den Mitteln der beiden Honorarpools (Kliniken und Spital) können ausserordentliche ärztliche Leistungen, die Leistungen von Teams, aber auch das Gesamtergebnis eines Spitals angemessen gewürdigt werden.» Den Klinikdirektorinnen und -direktoren stehe ein wichtiges Führungs- und Förderungsinstrument zur Verfügung.
Gezielt honorieren
Allein im Universitätsspital Zürich gebe es 43 Kliniken, argumentierte Kommissionssprecherin Linda Camenisch (FDP) in der «Aargauer Zeitung»: «Wie soll da das oberste Gremium des Spitals die Gelder sinnvoll verteilen können?»
Heute könnten einzelne Ärzte gezielt honoriert werden – ohne diese Möglichkeiten steige die Gefahr, dass die besten Mediziner von den Kantonsspitälern in Privatkliniken abwandern.
Weiter sieht das geplante Gesetz vor, dass Kaderärzte nicht mehr an den Erträgen von ambulanten, nur grundversicherten Patienten beteiligt werden, die ihnen persönlich zugewiesen werden. Hier setzte sich in der Kommission die Befürchtung durch, dass am Ende grundversicherte Patienten nicht mehr von ihrem Hausarzt gezielt an einen Spezialisten überwiesen werden könnten.