Zürich will neue und höhere Mindestfallzahlen

Zudem prüft die Gesundheitsdirektion, ob bei gewissen Behandlungen Mindestzahlen für den operierenden Arzt eingeführt werden sollten.

, 11. Dezember 2015 um 12:00
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Der Kanton Zürich hat mit der Spitalliste 2012 als erster Kanton in der Schweiz Mindestfallzahlen für medizinische Eingriffe festgelegt. Mit jährlich 10 Fällen pro Spital und Behandlung war die Grenze bewusst niedrig festgelegt worden. Sie gilt für knapp dreissig stationäre Eingriffe – etwa für Prostataentfernungen, Lungenkrebsbehandlungen oder in der spezialisierten Wirbelsäulenchirurgie.
Nach vier Jahren Erfahrung mit Mindestfallzahlen zieht die Zürcher Gesundheitsdirektion im heute publizierten Gesundheitsversorgungsbericht 2015 eine positive Bilanz: Die Vorgaben und ihre Umsetzung seit 2012 hätten zur gewünschten Konzentration der spezialisierten Leistungen auf weniger Spitäler geführt. Heute werden seltener komplexe Eingriffe in Spitälern mit wenig Routine durchgeführt. 

Die positive Wirkung in  Zahlen

Genannt wird das Beispiel der Blasenentfernungen: Diese finden heute noch an 6 Zürcher Spitälern statt, zuvor waren es 12 gewesen. Entsprechend grösser ist die Zahl der Eingriffe, die pro Spital jährlich durchgeführt werden.
Analysen zeigen nun, dass sich die Mindestfallzahl-Vorgaben im Kanton Zürich hinsichtlich Qualität und Wirtschaftlichkeit positiv auswirken: 

  • Bei Behandlungen mit Mindestfallzahlen sank die Mortalität seit 2012 mehr als doppelt so stark wie bei Behandlungen ohne Mindestfallzahl-Vorgaben.
  • Bei Behandlungen mit Mindestfallzahlen stiegen die Fallkosten rund dreimal weniger stark als in den übrigen Bereichen.

Die Daten bestätigen wissenschaftliche Studien und Mindestfallzahl-Vorgaben in anderen Ländern. Insgesamt kommt die Gesundheitsdirektion unter Regierungsrat Thomas Heiniger also zum Schluss, dass bei weiteren Behandlungen auch Mindestfallzahlen sinnvoll wären. Und ferner, dass bei einigen Behandlungen die heute geltenden Vorgaben von 10 Fällen vergleichsweise tief angesetzt sind.
Der Kanton Zürich geht deshalb einen Schritt weiter:

  • Er plant, bei gewissen Behandlungen die Mindestfallzahlen zu erhöhen;
  • sowie bei gewissen Behandlungen neu Mindestfallzahlen einzuführen. Der Gesundheitsbericht erwähnt als Beispiel die operative Behandlung von Brustkrebs.
  • Zudem prüft die Direktion, ob bei gewissen spezialisierten Behandlungen auch Mindestfallzahlen pro Operateur festgelegt werden sollen. 
Auch hier erinnert der Jahresbericht an wissenschaftliche Studien, laut denen 
bei Brustkrebs-Operationen
 nicht nur eine Mindestfallzahl pro Spital 
(von mindestens 50), sondern auch eine Fallzahl von 20 pro Operateur und Jahr sinnvoll sein dürften.


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