Zürich: Praxis-Taxpunktwert bleibt unverändert

Da sich Ärzte und Versicherer nicht einigen konnten, legte die Kantonsregierung nun die Tarife für 2018 provisorisch fest.

, 22. Dezember 2017 um 08:53
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Seit 2016 suchen die Zürcher Ärztegesellschaft und die Krankenversicherer nach einem neuen Taxpunktwert. Da sich die Partner bis heute nicht einigen konnten, entschied nun der Regierungsrat, welche Tarife für ambulante Arztleistungen ab Januar 2018 gelten.
Die Ärzte erachteten den – bereits im laufenden Provisorium gültigen – Taxpunktwert von 0,89 als zu tief: Sie wünschten als neuen Satz 0,92 Franken.

Leicht ungehalten

Dies lehnte der Regierungsrat nun aber ab: Er blieb bei den 89 Rappen. Es lägen keine Anhaltspunkte vor, dass dieser Satz für die Arztpraxen «erhebliche negative Auswirkungen hätte oder die Versorgungssicherheit gefährden könnte, wie das die AGZ geltend macht», so die Begründung.
Insgesamt gebe es «keine stichhaltigen Gründe», die es erlaubten, provisorisch einen höheren Taxpunktwert als den bisherigen festzusetzen. 
Mit diesem Schritt nehme Kanton seinen Auftrag wahr, eine geordnete Gesundheitsversorgung zu sichern, schreibt der Regierungsrat – und fügt leicht unwirsch an: «Dieses Handeln wurde nötig, weil es Versicherer und Ärzte als Tarifpartner offensichtlich nicht schaffen, die nötigen Grundlagen für eine sichere Versorgung auszuhandeln.» 


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