Der Zürcher Regierung wollte eine gesetzliche Regelung aus dem Jahr 2008 überholen: Danach können die Klinikdirektoren entscheiden, wie die Einkünfte aus den Honoraren mit Zusatzversicherten verteilt werden; und zwar gilt diese Regelung für alle öffentlichen Spitäler im Kanton.
Nicht die Klinikchefs, sondern die oberste Spitalleitung solle jeweils über die Verteilung der ärztlichen Zusatzhonorare befinden: So lautete der Antrag von Gesundheitsdirektor Thomas Heiniger.
Führungsinstrument?
«Grundsätzlich erhalten ja bereits alle einen Lohn», argumentierte der FDP-Regierungsrat an diesem Montag vor dem Kantonsrat. Andererseits würden die Zusatzeinnahmen grundsätzlich dem Spital zustehen; und nicht einzelnen Kliniken.
Das aktuelle Gesetz entziehe den Spitälern Mittel – zugunsten von einzelnen Personen. Auch sei die Verteilung der Honorare ein Führungsinstrument, das den Spitalleitungen dienen würde.
Mit dieser Argumentation setzte sich die Regierung aber nicht durch: Insbesondere von bürgerlicher Seite gab es Widerstand: Neben der SVP und der GLP wandte sich auch Heinigers FDP gegen das Vorhaben. Ein Hauptargument hier: Es bestehe die Gefahr, dass gute Kaderärzte in Privatspitäler abwanderten, wenn sie weniger Zusatzhonorare erhielten.
Oder Selbstbedienungsladen?
Bei den Linken stiess das Projekt dagegen eher auf Sympathien – so wies eine Vertreterin der Grünen darauf hin, dass sich die Chefärzte im bestehenden System gleich selber belohnen könnten: «Einige zahlen sich selber über eine Million.»
Aber die Sache fiel am Ende klar aus: Mit 102 gegen 66 Stimmen verzichtete das Kantonsparlament, auf das Anliegen überhaupt einzutreten.