Zürcher Ärzte schlucken Taxpunktwert – vorerst

Die Ärztegesellschaft verzichtet nun doch darauf, gegen den provisorischen Tarmed-Entscheid des Zürcher Regierungsrates zu rekurrieren.

, 16. Januar 2017 um 13:37
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Es ist wie im Vorjahr: Auch 2017 dürfen Arztpraxen für ambulante Leistungen einen Taxpunktwert von 89 Rappen verrechnen. Der Regierungsrat hatte dies kurz vor Weihnachten so festgelegt, da sich Ärzte und Krankenversicherer nicht auf einen neuen Vertrag mit einem neuen Wert einigen konnten. 
Die Zürcher Ärzte zeigten sich damals enttäuscht und teilten mit, dass sie einen Rekurs prüfen. 
Doch an seiner letzten Sitzung entschied der Vorstand der Ärztegesellschaft des Kantons Zürich AGZ, nun doch nicht gegen den provisorischen Taxpunktwert zu rekurrieren. «Wir müssen den provisorischen Tarif wohl oder übel akzeptieren», sagte AGZ-Generalskretär im «Landboten»: «Die Erfolgsaussichten mit einem Rekurs vor Bundesverwaltungsgericht erschienen uns zu gering.»

Wenn definitiv, dann Rekurs

Die Kantonsregierung erklärte den Schritt im Dezember damit, Sicherheit schaffen zu wollen: «Der Kanton nimmt seinen verfassungsmässigen Auftrag wahr und gewährleistet eine geordnete Gesundheitsversorgung für die Patientinnen und Patienten.» Für die Zürcher Ärztinnen und Ärzte war der Entscheid jedoch ein Rückschlag. Sie kämpfen dafür, dass der Taxpunktwert von derzeit 89 Rappen erhöht wird; ihr Ziel liegt bei einem Franken. Auf der anderen Seite forderten die Versicherer in den letztjährigen Verhandlungen eine Senkung auf 88 Rappen.
Der Regierungsrat hat jetzt ein Jahr Zeit – dann muss er einen definitiven Taxpunktwert festsetzen. Michael Kohlbacher rechnet damit, dass die Gesundheitsdirektion als nächstes Versicherer und AGZ wieder zu einem Gespräch eingeladen werde.
Jedenfalls: Einen definitiven Taxpunktwert von 89 Rappen – oder gar weniger – werde die AGZ nicht akzeptieren. «Dagegen würden wir Rechtsmittel ergreifen», so Kohlbacher in «Der Landbote».
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