In der ersten Runde der Differenzbereinigung zum ersten Kostendämpfungspaket ist die nationalrätliche Gesundheits-Kommission auf die Steuerung der Gesundheitskosten zurückgekommen. Dabei hat die Kommission Bestimmungen über Massnahmen zur Steuerung der Kosten knapp abgelehnt.
Mit Stichentscheid ihres Präsidenten Albert Rösti blieb sie auf der Linie der Beschlüsse von National- und Ständerat. Die Gesundheitskommission spricht sich damit gegen eine Kostensteuerung aus, so wie es die beiden Räte bereits beschlossen haben.
Grosser Eingriff ins Gesundheitswesen
Der geplante «Artikel 47c» im Krankenversicherungsgesetz würde eine obligatorische Kostensteuerung durch die Tarifpartner und Sanktionen bei Überschreitungen vorgesehen. Das wäre ein Systemwechsel und ein grosser Eingriff ins Schweizer Gesundheitswesen.
Der Verband Curafutura begrüsste den Entscheid der nationalrätlichen Kommission. «Es soll nicht dem Bund obliegen, das Heft für eine Kostensteuerung zu übernehmen.» Es sei bereits heute die Pflicht der Tarifpartner, sich nach den Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit zu richten.
Kommission befürwortet Gegenvorschläge
Für die Kommission ist aber klar, dass die die hohen Kosten im Gesundheitswesen und die steigenden Prämien der Krankenkassen zwei Seiten der gleichen Medaille seien. Das sei für für Haushalte mit tieferen und mittleren Einkommen ein Problem, gegen das etwas unternommen werden müsse.
Die Kommission will die Last der Krankenkassenprämien mit koordiniert beratenen Gegenvorschlägen zu den beiden Volksbegehren «Kostenbremse-Initiative» und «Prämienentlastungs-Initiative» senken. Angesichts des engen thematischen Zusammenhang ist geplant, diese zunächst in einer Subkommission zu beraten. Die Vorlagen sollen für die Sommersession 2022 bereit sein.