Immer mehr Spitäler ergreifen Präventionsmassnahmen, um das Ansteckungsrisiko mit dem Coronavirus für Patienten und Mitarbeitende zu reduzieren. So gelten strengere Besuchsregeln: etwa nur noch eine Besuchspersonen pro Patient oder keine Besuche mit Kindern.
Das Universitätsspital Zürich (USZ) erlässt nun ein Zutrittsverbot für Besucherinnen und Besucher. Es gilt ab Donnerstag, 12. März 2020, 18.00 Uhr, wie das Unispital mitteilt. Und zwar bis auf Weiteres. Es werden zudem Zutrittskontrollen durchgeführt.
Kantonales Besuchsverbot bis Ende April
Es gibt aber auch Ausnahmen: Ausgenommen vom Verbot seien Besuche für Patienten in ausserordentlichen Situationen. Dazu gehören Eltern von Kindern, Partner von Gebärenden sowie nahe Angehörige von sterbenden Menschen oder unterstützungsbedürftigen Patienten.
Gleichzeitig erlässt auch die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich ein Besuchsverbot für alle Spitäler, Alters- und Pflegeheime sowie Invalideneinrichtungen im Kanton. Das Besuchsverbot gilt laut einer Mitteilung bis vorerst 30. April 2020. Auch hier: Die Spitaldirektion kann für einzelne Patientengruppen in sachlich begründeten Fällen generell oder im Einzelfall Ausnahmen bewilligen.